Ab diesem Jahr können Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben auch online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Foto: photo 5000/adobe.stock.de
Ab diesem Jahr können Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben auch online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Foto: photo 5000/adobe.stock.de

Neuanpflanzungen jetzt auch online beantragen

Auch in diesem Jahr ist im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Februar die Möglichkeit eröffnet, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge auf die Genehmigung von Neuanpflanzungen von Reben zu stellen.

In einer aktuellen Presseinformation informiert die BLE darüber, dass die Pflanzrechte für Weinreben jetzt auch online beantragt werden können. Der Link zum Onlineantrag und den benötigten Unterlagen sowie weitere Informationen zum Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen finden sich unter www.ble.de/pflanzrechte-wein. Der Papierantrag per Post oder Fax ist weiterhin möglich.

Wie die BLE mitteilt, gehen im Antragszeitraum vom 01. Januar bis 28. Februar jedes Jahr rund 3.000 Anträge auf Neuanpflanzungen von Weinreben ein – das entspricht etwa 750 Hektar beantragte Fläche. Doch laut Weingesetz dürfen in Deutschland nur 0,3 Prozent der tatsächlich zum 31. Juli des Vorjahres mit Reben bepflanzten Gesamtfläche für Neupflanzungen genehmigt werden. Für das Jahr 2020 entsprach diese zu verteilende Fläche rund 308 Hektar. (jk)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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