Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (rechts) und Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) die neuen Corona-Beschlüsse. (Foto: Bundesregierung/Bergmann)
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (rechts) und Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) die neuen Corona-Beschlüsse. (Foto: Bundesregierung/Bergmann)

Zweiter harter Lockdown kommt

Bund und Länder haben sich in einer Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf geeinigt, von einem leichten Lockdown in einen harten Lockdown überzugehen. 

Lebensmitteleinzelhandel und Getränkeeinzelhandel sowie Großhandel nicht vom Lockdown betroffen

Die nun zum zweiten Mal in diesem Jahr vollzogene Schließung des öffentlichen Lebens soll vom 16. Dezember dieses Jahres bis 10. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Von dieser Regelung sind weder Lebensmitteleinzelhandel, Getränkeeinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Tankstellen, noch der Großhandel betroffen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen blieben laut Beschlussvorlage weiter möglich. Der Verzehr vor Ort aber werde untersagt.

Aufgrund der erheblichen Einschrünkungen der Geschäftsbetriebe werde der Bund  eigenen Angaben zufolge die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin "finanziell unterstützen". Dafür stehe die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsehe. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leiste der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern, heißt es in einer Erklärung. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. 

Hohe Infektionszahlen und eine hohe Zahl an täglichen Todesfällen nicht hinnehmbar

Zur Begründung der Maßnahmen heißt es, dass die Zahl der binnen eines Tages an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Corona-Neuinfektionen und die Todesfälle einen neuen Höchststand erreicht hätten. Die Gesundheitsämter übermittelten vergangenen Freitag binnen 24 Stunden 29.875 Neuinfektionen. Das seien über 6.000 mehr als am Vortag, als mit 23.679 Fällen ebenfalls ein Höchststand erreicht worden war. Außerdem meldete das RKI am Freitag mit 598 neuen Todesfällen den zweiten Höchstwert binnen kurzer Zeit. Der bisher höchste Tagesstand von 590 Toten war am Mittwoch vergangener Woche erreicht worden.Zwar sei es durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Doch mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befinde sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Doch eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine hohe Zahl täglicher Todesfälle als Folge seien nicht hinnehmbar. 

Böllerverbot an Silvester

Am Silvestertag und Neujahrstag werde bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gelte ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester werde in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum werde vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße würden mit einem Bußgeld belegt.

Zusätzliche lokale Beschränken und Verbote möglich

Bund und Länder betonten erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden müsse. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen seien nach Angaben des Beschlusses "zusätzliche Maßnahmen" erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten werde.

Von Reisen im In- und ins Ausland werde dringend abgeraten

Bund und Länder appellieren laut Beschlussvorlage eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend sei, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr bestehe. Eine Beendigung der Quarantäne sei nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 neu beschließen. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.