Durch die Vereinbarung mit den Ländern werde seitens des Bundesfinanzministeriums allen Interessen der Branche Rechnung getragen. (Foto: DBB)
Durch die Vereinbarung mit den Ländern werde seitens des Bundesfinanzministeriums allen Interessen der Branche Rechnung getragen. (Foto: DBB)

Offiziell: Bisherige Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut bleibt bestehen

Auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG an das Bundesfinanzministerium heißt  es, dass die Finanzverwaltung nach dem auf Bund-Länder-Ebene gefundenen Ergebnis es nicht beanstanden wird, wenn die Betroffenen an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festhalten.

Brauereien und Getränkehersteller können sich freuen

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Sarah Ryglewski, sagte gegenüber der GETRÄNKE ZEITUNG: „Wir tragen durch die Vereinbarung mit den Ländern allen Interessen der Branche Rechnung. Eine Lenkungswirkung zu Lasten oder zu Gunsten der einen oder der anderen Flaschenart ist damit ausgeschlossen. Das sind gute Nachrichten für die Brauereien.“

Hierzu werde es zeitnah eine entsprechende Veröffentlichung geben, heißt es seitens des Bundesfinanzministeriums.

Gravierende Folgen ohne Regelung

Die vom Bundesfinanzministerium einst geforderte unterschiedliche bilanzielle Behandlung von Einheitsleergut und Individualleergut hätte ohne die nun getroffene Vereinbarung gravierende Folgen für alle Verwender dieser Gebinde und massive Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung von Einheits-Mehrweggebinden gehabt. So wären im Anlagevermögen nur noch Individualleergut oder GDB-Pool-Gebinde aktivierungsfähig gewesen. Einheitsleergut hingegen nicht, weil dieses als Umlaufvermögen hätte bilanziert werden müssen. Dies hätte für die meisten Verwender eine erhebliche Erhöhung der Buchwerte auf der Aktivseite bedeutet. Einheitsleergut wäre dann mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mindestens mit dem Pfandwert zu bilanzieren gewesen. Auf der Passivseite wiederum hätten nur Pfandrückstellungen für Individualleergut ausgewiesen werden können. Heißt: Für Einheitsleergut hätte ein Passivierungsverbot bestanden. Das hätte zur Folge gehabt, dass beide Bilanzierungsanpassungen auf der Aktiv- und Passivseite das steuerliche Unternehmensergebnis erhöht hätte. Dies hätte zu einer einmaligen hohen Steuerbelastung auf Seiten aller Verwender von Einheitsleergut geführt.

„Umweltpolitisch eine Katastrophe“

Dirk Reinsberg meinte dazu im Interview mit der GETRÄNKE ZEITUNG Mitte Juli 2019: „Auch wenn dies juristisch nachvollziehbar und in letzter Konsequenz richtig ist, so ist es jedoch fiskalpolitisch nicht notwendig und umweltpolitisch eine Katastrophe, da es das umweltfreundlichere Mehrwegsystem schwächt. Wir als Bundesverband arbeiten daher zurzeit gemeinsam mit den Verbänden daran, den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung über das Mehrwegsystem aufzuklären und diese dazu zu bewegen, zur bisherigen Praxis zurückzukehren oder durch Klarstellung der Definition von Individualleergut (Anmerk. d. Red.: Individualkasten mit Einheitsflaschen) die Situation zu entschärfen.“

Verbände haben konzertiert gehandelt

Offensichtlich ist es dem Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, dem Deutschen Brauer-Bund sowie weiteren Branchenverbänden nun gemeinsam gelungen, das Bundesfinanzministerium und die Finanzverwaltungen davon zu überzeugen, an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festhalten.

MPB Mehrwegpool nun fraglich

Wie sinnvoll der neue  MPB Mehrwegpool ist – der im September von der Genossenschaft vom Bayerischen Brauerbund, vom Brauereiverband NRW und der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände gemeinsam mit sechs kleineren Brauereien gegründet wurde – ist fraglich. Faktisch hat die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, nun doch an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festzuhalten, dem neuen Pool das Fundament als neues Poolsystem mit eigener Kennzeichnung entzogen. //pip

 

GZ 07/24

Themen der Ausgabe

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Mit der Bierkiste wagt Tilmans Biere, mit Gründer und Braumeister Tilman Ludwig-Munzig, den für München untypischen Mix aus Getränkemarkt, Kiosk und Kneipe. Aus der Idee vom bezahlbaren Bier mit Freunden haben Ludwig-Munzig und sein Team ein Erfolgskonzept gemacht.

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Uwe H.F. Hölzer, Co-Founder und CEO der Magaloop GmbH, sieht den unabhängigen Handel stärker denn je. Kioske, die den Generationenwechsel geschafft sowie risikofreudiger und innovativer agieren, seien am erfolgreichsten. Spätestens seit Corona und der Schließung der Gastronomie haben nahezu alle FMCG-Hersteller den Impulshandel Absatzkanal (wieder-) entdeckt, sagt Hölzer.

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Anne Mantel ist Head of Away From Home (AFH) bei Danone Deutschland. Vor drei Monaten nahm das Unternehmen die Akquise von Imbissen, Kiosken in die eigene Hand. Im Interview mit der GZ berichtet Mantel, wie Danones AFH-Start gelang und welche Ziele sich das Unternehmen gesetzt hat.