Auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG an das Bundesfinanzministerium heißt es, dass die Finanzverwaltung nach dem auf Bund-Länder-Ebene gefundenen Ergebnis es nicht beanstanden wird, wenn die Betroffenen an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festhalten.
Brauereien und Getränkehersteller können sich freuen
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Sarah Ryglewski, sagte gegenüber der GETRÄNKE ZEITUNG: „Wir tragen durch die Vereinbarung mit den Ländern allen Interessen der Branche Rechnung. Eine Lenkungswirkung zu Lasten oder zu Gunsten der einen oder der anderen Flaschenart ist damit ausgeschlossen. Das sind gute Nachrichten für die Brauereien.“
Hierzu werde es zeitnah eine entsprechende Veröffentlichung geben, heißt es seitens des Bundesfinanzministeriums.
Gravierende Folgen ohne Regelung
Die vom Bundesfinanzministerium einst geforderte unterschiedliche bilanzielle Behandlung von Einheitsleergut und Individualleergut hätte ohne die nun getroffene Vereinbarung gravierende Folgen für alle Verwender dieser Gebinde und massive Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung von Einheits-Mehrweggebinden gehabt. So wären im Anlagevermögen nur noch Individualleergut oder GDB-Pool-Gebinde aktivierungsfähig gewesen. Einheitsleergut hingegen nicht, weil dieses als Umlaufvermögen hätte bilanziert werden müssen. Dies hätte für die meisten Verwender eine erhebliche Erhöhung der Buchwerte auf der Aktivseite bedeutet. Einheitsleergut wäre dann mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mindestens mit dem Pfandwert zu bilanzieren gewesen. Auf der Passivseite wiederum hätten nur Pfandrückstellungen für Individualleergut ausgewiesen werden können. Heißt: Für Einheitsleergut hätte ein Passivierungsverbot bestanden. Das hätte zur Folge gehabt, dass beide Bilanzierungsanpassungen auf der Aktiv- und Passivseite das steuerliche Unternehmensergebnis erhöht hätte. Dies hätte zu einer einmaligen hohen Steuerbelastung auf Seiten aller Verwender von Einheitsleergut geführt.
„Umweltpolitisch eine Katastrophe“
Dirk Reinsberg meinte dazu im Interview mit der GETRÄNKE ZEITUNG Mitte Juli 2019: „Auch wenn dies juristisch nachvollziehbar und in letzter Konsequenz richtig ist, so ist es jedoch fiskalpolitisch nicht notwendig und umweltpolitisch eine Katastrophe, da es das umweltfreundlichere Mehrwegsystem schwächt. Wir als Bundesverband arbeiten daher zurzeit gemeinsam mit den Verbänden daran, den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung über das Mehrwegsystem aufzuklären und diese dazu zu bewegen, zur bisherigen Praxis zurückzukehren oder durch Klarstellung der Definition von Individualleergut (Anmerk. d. Red.: Individualkasten mit Einheitsflaschen) die Situation zu entschärfen.“
Verbände haben konzertiert gehandelt
Offensichtlich ist es dem Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, dem Deutschen Brauer-Bund sowie weiteren Branchenverbänden nun gemeinsam gelungen, das Bundesfinanzministerium und die Finanzverwaltungen davon zu überzeugen, an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festhalten.
MPB Mehrwegpool nun fraglich
Wie sinnvoll der neue MPB Mehrwegpool ist – der im September von der Genossenschaft vom Bayerischen Brauerbund, vom Brauereiverband NRW und der Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände gemeinsam mit sechs kleineren Brauereien gegründet wurde – ist fraglich. Faktisch hat die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, nun doch an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festzuhalten, dem neuen Pool das Fundament als neues Poolsystem mit eigener Kennzeichnung entzogen. //pip