Der Kölner Brauerei Verband (KBV) stellt das Beherbergungsverbot einzelner Länder infrage. Als Grundlage nennt der Verband das Robert-Koch-Institut, das Orte mit höherer Infektionswahrscheinlichkeit nennt als die Gastronomie. Für den Verband sind Maßnahmen wie beispielsweise die von den unterschiedlichen Ländern ausgesprochenen Beherbergungsverbote nichts anders als "ein Lockdown durch die Hintertür", der das Gastgewerbe enorm weit zurückwirft.
Grundlage der Kritik Epedemiolgisches Bulletin des RKI
Als Grundlage für die Kritik nimmt der KBV das "Epidemiolgische Bulletin" des Robert-Koch-Instituts (RKI). In Ausgabe 38/2020 vom 17. September habe das RKI eine Studie zum Thema "Infektionsumfeld von Covid-19-Ausbrüchen in Deutschland veröffentlicht. Der KBV weist darauf hin, dass in der RKI-Studie festgestellt werde: "Die weitaus meisten Ausbrüche wurden im privaten Haushalt detektiert, gefolgt von Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen. Im Durchschnitt waren die Ausbrüche in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Seniorentagesstätten am größten.“
Ausbrüche in verschiedenen Settings
Im neuesten Bericht vom 8. Oktober berichte das RKI: „Es treten weiterhin bundesweit zahlreiche COVID-19-bedingte Ausbrüche in verschiedenen Settings auf. Fallhäufungen werden insbesondere beobachtet im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis sowie u.a. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Gemeinschaftseinrichtungen, fleischverarbeitenden Betrieben und im Rahmen religiöser Veranstaltungen sowie in Verbindung mit Reisen bzw. Reiserückkehrern, wobei der Anteil der Fälle mit Exposition im Ausland auf unter 10 Prozent gesunken ist.“
KBV-Geschätsführer Christian Kerner: Auffällig ist, dass gerade gastronomische Betriebe wie Restaurants, Gaststätten, Eventlocations oder Hotels explizit nicht genannt werden in den RKI-Bulletins."
DEHOGA: Infektionsgeschehen in der Gastronomie liegt bei 1,6 Prozent
Auch Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenvebandes (DEHOGA), stellt das Beherbungsverbot der Bundesländer in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung infrage: "Die Sinnhaftigkeit, Zielgerichtetheit und Erforderlichkeit erschließt sich mir nicht. Und es gibt eine Studie des Robert-Koch-Instituts, in der für den Zeitraum von Ende Februar bis Mitte Juli 55 000 Covid-19-Fälle untersucht wurden. Davon konnten lediglich 1,6 Prozent einem Infektionsgeschehen in der Gastronomie oder Hotellerie zugeordnet werden." //pip