Soforthilfe für kleine Unternehmen in der Landwirtschaft - Jetzt Antrag stellen.
Soforthilfe für kleine Unternehmen in der Landwirtschaft - Jetzt Antrag stellen.

Soforthilfen auch für Landwirte

Laut einer am 29. März veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesminister Klöckner und Altmaier steht die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein.

Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder. Die Bundesgelder stehen ab Montag, den 30. März zur Verfügung. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Eine Übersicht über die zuständigen Stellen und eine Erläuterung zu den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind, finden Sie hier.

Wo erstelle ich den Antrag?

Eine Liste mit den Ansprechpartnern in den Ländern finden Sie hier. -dwv (bl) - ddw (jb)- 

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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