Die Forderungen der Landwirte auf den Bauern Demos wurden nicht erfüllt.
Die Forderungen der Landwirte auf den Bauern Demos wurden nicht erfüllt.

Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu

Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 27. März den lange umstrittenen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Düngeverordnung angenommen. Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch erwartet nun von der EU-Kommission, eine Aufhebung der Klage, die massive Strafzahlungen zur Folge gehabt hätte.  

Verschiebung aufgrund von Corona 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden zusätzlichen Herausforderungen für Landwirte, müssen Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete (rote Gebiete). Hierfür stehen nun neun statt sechs Monate zur Verfügung.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird das Landwirtschaftsministerium die Bauern und Winzer finanziell unterstützen. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung und Ausbringungstechnik sein.

Kritik

Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) kritisiert diese Entscheidung.  DWV-Präsident Klaus Schneider äußerte sich wie folgt: “Der von berufsständischer Seite erhobenen Forderung, sich die Zeit zu nehmen, Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu setzen, um fachkonforme und praktikable Lösungen zu finden, wurde leider nicht entsprochen.

Auch der Deutsche Bauernverband kritisiert die Zustimmung scharf. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt bemängelt, die Länderkammer habe sehenden Auges einem mit Fehlern behafteten Regelwerk zugestimmt –  das habe gravierende Auswirkungen auf die Betriebe.

Hintergrund

Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine verschärfte Verordnung vorgelegt. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. -jb-

ddw 06/24 vom 22. März 2024

Themen der Ausgabe

Architektur

Die Vinothek als Wohlfühlort

Interview

ddw im Gespräch mit Katrin Mohr, Bauberaterin bei der LWK Rheinland-Pfalz

ProWein 2024

Nachbericht – Neuigkeiten, Trends und Auszeichnungen