Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat die Bundesregierung die Schließung etlicher Einrichtungen veranlasst. Darunter vor allem Gaststätten, Schulen und Kultureinrichtungen. Doch wie sieht es bei Vinotheken aus? Die jeweiligen Ministerien der Bundesländer haben hier in ihren Verordnungen zu den Corona-Maßnahmen unterschiedliche Regelungen veröffentlicht. (Stand: 18. März)
Bayern
Die Landesregierung in Bayern hat beschlossen, dass Vinotheken geöffnet bleiben dürfen, solange sie ausschließlich dem Abverkauf von Lebensmitteln (z.B. Wein) dienen. Untersagt ist jedoch die Verkostung beziehungsweise der Ausschank von Wein. Der Fränkische Weinbauverband empfiehlt daher sogar Gläser aus den Vinotheken auszuräumen, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine mögliche Schließung der Vinotheken hervorrufen könnte.
Rheinland-Pfalz
Im Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen vom 17. März sieht das Land Rheinland-Pfalz vor, dass Vinotheken geöffnet bleiben, da Wein ein Lebensmittel ist.
Baden- Württemberg
In der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus vom 17. März sieht das Land Baden-Württemberg vor, dass Hofläden und Vinotheken geöffnet bleiben dürfen.
Hessen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat zum Thema Vinotheken noch keine klare Entscheidung getroffen. Die Tendenz geht zu einer Regelung wie in Bayern.
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