Wir machen Urlaub!

SEBASTIAN BORDTHÄUSERDie Gastronomie, so hört man immer wieder, werde vom Staate zu Tode reglementiert. Deklarationspflichten wie Allergene, HACCP und Einhaltung des Arbeitszeiten-Schutzgesetzes lassen viel Arbeit auflaufen, die Gastronomen von ihren Kernkompetenzen ablenken: Vom Kochen und Kellnern, vom Gastgeben, Ausschenken, Servieren und Glücklich machen. Das sind unsere Hauptaufgaben während der Öffnungszeiten. Wie bei einer Bank. Dort sind sie außen angeschlagen und jedermann weiß: Vor 8:30 Uhr bei der Bank aufzulaufen lohnt nicht, weil zu. Nach 18:00 Uhr auch blöd, weil Feierabend. In der Gastronomie ist das jedoch Alltag. „Die können einen doch nicht vor der Türe stehen lassen!“ Was mich als Gast aufregt, ist die monierte Abwesenheit der Öffnungszeiten. Bei der Bank sind die klar definiert. „Bei uns im Betrieb aber auch,“ höre ich es jetzt unken und erwidere direkt: Ja, irgendwo. Vielleicht draußen an der Türe, im SpeisekartenKasten, auf der Visitenkarte.

Wenn man viel auf Reisen ist, ist das Internet in der Regel dein Freund. Der Internetauftritt der meisten Restaurants ist jedoch eine Katastrophe. Die Öffnungszeiten gehören auf die erste Seite. Das nervtötende Geblätter nach Basisinformationen ist demütigend. Offenbar braucht es ein einheitliches, bundesdeutsches Öffnungszeitendeklarationsgesetz, das diese Grundanforderung regelt, damit das Elend ein Ende hat und der deutsche Gastronom es korrekt umsetzen kann. Öffnungszeiten gehören nicht ins Impressum, nicht unter „Über uns“ und auch nicht unter Kontakt. Auch unter Reservierungen haben die Öffnungszeiten nichts verloren. Wenn ich erwäge, ein Lokal in der Fremde zu besuchen, interessiert es mich zuallererst, ob es Montags geöffnet hat, erst danach wird interessant, ob es Bries mit Morcheln serviert, im Sommer die Terrasse geöffnet ist oder die junge Wirts-Familie gerade Zuwachs bekommen hat. Offenbar schreien wir nach Regeln, denn sonst klappen so einfache Dinge nicht.

Ich gehe sogar noch weiter und fordere nicht nur ein bundesdeutsches Öffnungszeitendeklarationsgesetz, sondern ein zusätzliches bundesdeutsches Öffnungszeitendeklarationskontrollgesetz! Die auf Google genannten Öffnungszeiten sollten nämlich mit den vom Betrieb auf ihrer Homepage nach dem Öffnungszeitendeklarationsgesetz bestimmten Öffnungzeiten übereinstimmen. Denn wenn die böse Datenkrake Google sagt, der Laden ist auf, dann glauben das ganz viele Menschen. Oft noch bevor sie überhaupt die Homepage des Restaurants anklicken. Steht man dann um 13:30 Uhr in der Pampa vor verschlossener Tür, ist der Ofen aus und man kann schon mal Optionen fürs Abendessen googeln. „Wer soll das denn alles abgleichen?“, höre ich es wieder pöbeln. Nun, Google ist so charmant nachzufragen, beispielsweise vor Feiertagen oder Ferien. Man muss nur kurz antworten und zwei Häkchen setzen. Geht ganz schnell.

„Und was hat das mit Wein zu tun?“ Eine Menge, denn ich als Gast bin meist durstig und würde gerne Geld ausgeben. Wird mir das allerdings erschwert, ist das letztendlich geschäftsschädigend und verhindert Umsatz. Und man sitzt wieder irgendwo in Spelunken, statt was Ordentliches zu trinken. 

01-24

Themen der Ausgabe

PANORAMA

Wie schmeckt die Zukunft Frankens?

PROFILE

Bibraud - kreativ und innovativ in Ulm

PROBE

Bairrada und Dão - Portugals feinste Rote