Für Andrea Sartori sind die neuen Regeln das Ergebnis einer visionären Planung
Für Andrea Sartori sind die neuen Regeln das Ergebnis einer visionären Planung

Bedeutende Reformen im Valpolicella

Das Konsortium des Valpolicella hatte bereits seit 2012 an den Herstellungsbestimmungen für Amarone, Recioto, Ripasso und Valpolicella gefeilt. Nun sind die Änderungen im Regelwerk der vier DOP-Weine im Valpolicella mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Gazzetta Ufficale rechtskräftig.

Corvinone aufgewertet

Eine Neuheit betrifft alle Herkünfte des Anbaugebietes. Die Produzenten dürfen den Anteil an der Sorte Corvinone auf bis zu 95 Prozent erhöhen und die Corvina auch gänzlich mit Corvinone ersetzen. Bisher war Corvinone auf maximal 50 Prozent beschränkt. Diese Änderung greift einen Trend der Winzer auf, vermehrt Corvinone anzubauen, weil die Sorte den klimatischen Veränderungen besser gewachsen ist. 

»Unsere Analysen beweisen, dass Corvinone weniger empfindlich auf Trockenheit reagiert und resistenter gegen die Esca-Kranheit ist als Corvina. Die Vegetationszeiten der beiden Sorten ähneln sich sowohl in der Phase des Austriebs und der Blüte als auch in der Ausreifung. Verkostungen haben gezeigt, dass die organoleptischen Eigenschaften der Sorte Corvinone die der Corvina in den besten Jahrgängen sogar übertreffen können«, erklärte Daniele Accordini die Lockerung der Sortenanteile während der Präsentation der Reformen. Er ist Vize-Präsident des Konsortiums sowie Önologe und Direktor der Cantina Valpolicella Negrar. Der Anteil der Sorte Rondinella bleibt hingegen unberührt, sie kann von 5 bis zu 30 Prozent zugefügt werden.

Strengere Ripasso-Regeln

Die neuen Richtlinien für den Ripasso, aber auch für Amarone und Recioto gehen definitiv in Richtung Qualitätssteigerung. Sowohl für Amarone als auch für Recioto dürfen ab dieser Ernte nur Trauben von Anlagen verwendet werden, die mindesten vier statt wie zuvor drei Jahre alt sind. Um den »traditionellen Stil des Amarone zurückzugewinnen«, ließ das Konsortium den maximalen Restzuckergehalt von 12 auf 9 Gramm pro Liter herabsetzen.

Komplex sind die neuen Normen für den Ripasso, der mit einer Produktionssteigerung von 128 Prozent in den letzten zehn Jahren zu einer bedeutenden wirtschaftlichen Säule des Valpolicella herangewachsen ist. »Die Herstellungsmethode des Ripasso zu definieren, ihn in die Spitze der Qualitätspyramide einzuordnen sowie das Verbot durchzusetzen, mit Trester von Dritten zu arbeiten, sind die Richtlinien, die das Konsortium im neuen Artikel 5 des Regelwerks für Valpolicella Ripasso festschreibt«, informierte der zweite Vize-Präsident des Konsortiums, Marco Sartori. 

Um die Qualität zu steigern (und die Produktion an Amarone zu reduzieren) muss Ripasso 10 bis 15 Prozent Amarone oder Recioto enthalten, beziehungsweise muss dieser Anteil Wein nach dem Abzug vom »werdenden« Amarone- oder Recioto auf dem Trester bleiben. 

Außerdem darf die Zweitvergärung (Ripasso = Wiederholung) nicht unterbrochen werden, und sie muss mindestens drei Tage dauern. Auch dem Handel von Amarone- oder Recioto-Trester wird Einhalt geboten. »Er muss dem gleichen Produzenten gehören, der die zweite Gärung in Gang setzt oder diese für sich selbst ausführen lässt, um diese Wein-Typologie zu erhalten«, heißt es im Regelwerk.

Valpolicella schraubt

Zu guter Letzt darf der Valpolicella DOC samt seiner verschiedenen Versionen wie Valpantena und Classico nun endlich mit Schraubverschluss abgefüllt werden. Das gilt für Flaschen von 0,375 bis 1,5 Liter.

»Die konstante Evolution der Märkte, die Schwankungen der Nachfrage für unsere Herkunft und das schnelle Wachstum unserer Rebfläche, die in den letzten zehn Jahren fast um 30 Prozent auf 8.200 Hektar angestiegen ist, haben uns dazu veranlasst, visionär und langfristig zu planen«, erklärte Andrea Sartori, der Präsident des Konsortiums, die Überarbeitung der Regelwerke.

Das Konsortium hatte bereits Ende Juni 2019 eine Ertragsbeschränkung für die kommende Ernte bekanntgegeben. Am 1. August 2019 trat mit einem dreijährigen Stopp von Neuanlagen eine weitere ertragsregulierende Maßnahme in Kraft. vc

Ausgabe 8/2024

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