Die Tarifvertragsparteien für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz haben sich nach schwierigen Tarifverhandlungen am 12. März 2019 in Frankfurt auf einige wichtige Eckpunkte geeinigt. Erstmalig werden Entgelttarifverträge für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinhessen-Pfalz sowie Rheinland-Nassau auf Basis der bisherigen Lohntarifverträge eingeführt. Dabei werden die Entgelte um zwölf Prozent erhöht. Auszubildende erhalten zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres im ersten Jahr 60 Euro und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr 65 Euro mehr. Gewerkschaftsmitglieder der IG BAU erhalten als Vollbeschäftigte bei einer Fünf-Tage-Woche für jeden tariflichen Urlaubstag zwei Euro mehr Urlaubsgeld. Die Laufzeit der Entgelttarifverträge gilt bis zum 30. Juni 2020.
In einem Entgelttarifvertrag werden Entgeltstufen sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes festgelegt und Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Tarifgruppen beschrieben. Ein Manteltarifvertrag als Rahmentarifvertrag regelt darüber hinaus die mindestens einzuhaltende Arbeitsbedingungen, z. B. die Wochenarbeitszeit, Urlaubstage, Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen, etc. (hk)