Mittels Eilverordnung wurde das generelle Glyphosat-Anwendungsverbot für Deutschland vorerst auch offiziell aufgehoben.

Der Verband »Der Agrarhandel« (DAH) warnt vor der geplanten »Late-Payment-Verordnung« der EU.

Das EU-Parlament unterscheidet zwischen moderatem Konsum und schädlichem Missbrauch von Alkohol und lehnt Warnhinweise ab.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat einen neuen Präsidenten.

Die Internationale Organisation für Rebe und Wein gibt den Tod ihres Generaldirektors Pau Roca bekannt.

Das BVL hat die Zulassung für Glyphosat in Deutschland verlängert – vorerst bis zum 15.12.2024.

Zum 1. Januar 2024 tritt die vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns in Kraft.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) erwartet für Deutschland in diesem Jahr eine Weinmosternte von insgesamt 9,25 Mio. Hektoliter.

Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen Wein und Schaumwein von der Mehrwegpflicht ausgenommen werden.