Ausgabe 20/2019

Mit Spannung erwartet: Die politische Antwort auf die Frage: »Welcher Rahmen passt zur Profilierung?«

ddw20/2019

Gespannt wartet die Weinbranche seit Monaten
auf den Referentenentwurf des Landwirtschaftsministeriums
für eine umfassende Reform
des Weingesetzes. Die Weinbauregionen
wünschen sich einen gesetzlichen Rahmen, der
es ihnen ermöglicht, ihre Herkunft zu profilieren und damit
die Besonderheit und Spezifität ihres Gebietes hervorzuheben.
In den Schutzgemeinschaften haben die Arbeiten
begonnen, viele Diskussionen sind geführt, die ersten Beschlüsse
bereits gefasst worden – ohne jedoch zu wissen,
ob diese tatsächlich in den künftigen Rahmen passen. Noch
ist unklar, wie groß oder klein dieser Rahmen und damit
der Gestaltungsspielraum der Regionen sein wird. Welche
Regelungen bezüglich der Produktspezifikationen der Anbaugebiete
kann, darf oder muss der Staat tatsächlich noch
für die Regionen treffen, weil sie diese Aufgabe nicht allein
bewältigen können?
Diese Fragestellung bringt mich auf die
Grundsatzfrage nach den Aufgaben des
Staates, die mir aus dem Schulfach Politik
noch in guter Erinnerung sind. »Brauchst
Du eine hilfreiche Hand, so suche sie zunächst
am Ende Deines rechten Armes«
– diese Aussage des deutschen Soziologen
Alexander Rüstow beschreibt seine Überzeugung,
nach der auf der Grundlage von
Freiheit und Eigenverantwortung jedes
Individuum – im Rahmen seiner Kräfte –
zunächst selber für die Gestaltung seines
Lebens sowie für die Prägung seines unmittelbaren
Umfeldes verantwortlich ist.
Der Staat sollte nicht überall intervenieren,
sondern sich, wie ein Schiedsrichter, auf die
Gestaltung und Einhaltung der wirtschaftsund
gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen konzentrieren.
Die Urheber der Reform der gemeinsamen europäischen
Marktorganisationsordnung müssen sich vor rund zehn Jahren
an diesem Leitgedanken des modernen liberalen Staates
orientiert haben, als sie entschieden haben, dem Erzeuger
selbst die Verantwortung, die Verwaltung der Produktspezifikation
seines Anbaugebietes zu übergeben. Dieser Paradigmenwechsel
muss nun endlich umgesetzt werden und die
Erzeuger müssen in den Schutzgemeinschaften auch in die
Lage versetzt werden, diese Gestaltungsfreiheit zu nutzen
und durch abgestufte Regelungen z.B. zum Hektarertrag, zu
Rebsorten, Mostgewichten oder oenologischen Verfahren
eine Herkunftsprofilierung in ihrem Anbaugebiet vorzunehmen.
Natürlich wird es noch die ein oder andere Diskussion
in den Schutzgemeinschaften geben bis sich diese auf Kriterien
und eine Abstufung der Kriterien in der Herkunftspyramide
geeinigt haben und diese so mit Leben gefüllt
wird. Aber diese Aufgabe werden die Schutzgemeinschaften
letztlich im Konsens zum Wohle ihres Gebietes meistern, sofern
der Gesetzgeber ihnen diese Möglichkeit lässt.
Natürlich wollen wir Regeln im Bezeichnungsrecht, die
für den Verbraucher mehr Klarheit und Transparenz bringen
und dafür bedarf es neben der Individualität der Gebiete
auch einer gewissen Einheitlichkeit. Dies muss der
gemeinsame Rahmen garantieren – keine
einfache Aufgabe, einerseits den Wunsch
nach Individualität und andererseits den
Wunsch nach Einheitlichkeit unter einen
Hut zu bringen – aber sie muss und kann
gelöst werden.
Und wenn ich nochmals zur Aufgabe
des Staates als Schiedsrichter
zurückkomme, muss
ich direkt an die Kontrollaufgaben
im Zusammenhang
mit der
Einhaltung der Produktspezifikation
denken.
Kontrollaufgaben
sind nämlich auch
nach dem modernen
Verständnis Aufgaben des Staates.
Dabei sollte es auch bleiben. F