(sas) Im Frühjahr, per 01.4.2011, wurden die rechtlichen Weichen für den »Wiener Gemischten Satz« gestellt. Mit der gerade zu Ende gegangenen Ernte 2011 folgt der Startschuss. Ab dem Jahrgang 2011 darf nur noch ein Wein als »Wiener Gemischter Satz« verkauft werden, der die rechtlichen Bedingungen erfüllt. Es müssen mindestens drei verschiedene Rebsorten in einem Weingarten das Anbaugebiets Wien gepflanzt sein, gemeinsam geerntet und verarbeitet werden. Der Anteil dieser drei Sorten muss jeweils zwischen 10 und 50 Prozent liegen. Natürlich dürfen mehr als drei Sorten verwendet werden.
Leider wurde die Chance nicht genutzt, im Zuge der rechtlichen Regelung den Begriff »Gemischter Satz« auch für das restliche Österreich enger zu fassen. So sind dort weiterhin alle Arten von Verschnitten verschiedener Rebsorten und Lagen unter der Bezeichnung »Gemischter Satz« erlaubt. Entscheidend ist also das Wörtchen »Wiener«, wenn man einen »echten« Gemischten Satz trinken möchte.