Weingesetz: Änderung gestoppt

Die offene Frage, ob es zu Neuwahlen kommt oder nicht, hat eine seit langem geplante Änderung des Weingesetzes fürs Erste gestoppt.
Nach langen Verhandlungen, die schon seit letztem Jahr andauerten, war es im Mai zu einem ersten Referentenentwurf gekommen, der schon an die Verbände zur Stellungnahme geschickt wurde. Der normale Weg wäre gewesen, dass ein eventuell überarbeiteter Referentenentwurf vom Bundeskabinett beraten und dann als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht worden wäre. Nach der Ankündigung, Neuwahlen in die Wege leiten zu wollen, hat das Bundeskabinett aber beschlossen, sich vorerst nicht mit der Änderung des Weingesetzes zu befassen, also das Gesetzesvorhaben erst gar nicht zu starten. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es dazu, die geplante Änderung liege »erstmal auf Eis«.
Neben kleinen Änderungen sollte mit der Änderung des Weingesetzes das Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer in »Mosel« umbenannt werden, und der Begriff Qualitätswein mit Prädikat« durch vereinfacht »Prädikatswein« ersetzt werden.
Sollte es zu Neuwahlen kommen, könnte es sein, das das ganze Verfahren noch mal bei Null beginnen müsste.

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.