Der Wein-Export nach Großbritannien ist vorerst ohne zusätzlichen Aufwand möglich (Foto: donfiore - Fotolia).
Der Wein-Export nach Großbritannien ist vorerst ohne zusätzlichen Aufwand möglich (Foto: donfiore - Fotolia).

UK-Export vorerst ohne Zertifikat

Wer Wein nach Großbritannien exportiert, schaut derzeit verunsichert auf die zähen Brexit-Verhandlungen. Nun ist jedoch Aufatmen angesagt. Zumindest vorerst: Die britische Regierung hat angekündigt, die Einfuhr von Wein aus EU-Ländern bis zum 30. Juni 2021 problemlos zu ermöglichen.

Für den Import von Weinen aus Drittstaaten wäre sonst ab dem 1. Januar das sogenannte Einfuhrbegleitdokument  V I 1 (»vinum importum eins«) zur detaillierten Waren-Deklaration fällig geworden. Dadurch würden Importvorgänge deutlich bürokratischer und aufwendiger, wie ein Blick in die Zollvorschriften zeigt: »Dieses [Dokument] ist vor der Einfuhr von den dafür zugelassenen amtlichen Stellen, Laboratorien sowie von ermächtigten Weinerzeugern im Drittland auszustellen und bei der Einfuhr vorzulegen.« Neben offiziellen Bescheinigungen über die korrekten Angaben auf dem Produkt wäre also auch eine ausführliche Analyse erforderlich, von einem im Einfuhrland anerkannten Labor.

Der Aufschub der Frist sei laut britischer Medien vor allem auf die intensive Lobbyarbeit der Handelsvereinigung Wine and Spirits Trade Association zurückzuführen. Diese habe die Regierung immer wieder auf das Risiko eines erschwerten Weinhandels aufmerksam gemacht, wie CEO Miles Beale zitiert wird: »Seit der Brexit-Abstimmung haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regierung versteht, wie schädlich die Einführung von erschwerten Importbestimmungen für Weine aus der EU wäre – etwa durch beschwerliche Verwaltungsarbeit, Labortests und erhebliche Mehrkosten für die Unternehmen«. 

Die jetzige Verlängerung sei ein Zeichen, dass die Regierung die Problematik erkannt habe. Wie es nach dem 30. Juni 2021 weitergeht, bleibt indes noch unklar. aw

Ausgabe 8/2024

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