Toskana: Brunello verschärft Reglement

(vc) Die Mitglieder des Brunello-Konsortiums haben auf ihrer Versammlung am 26. Juni 2014 bedeutende Änderungen an ihrem Regelwerk beschlossen.

Demnach muss sowohl der Verkauf von Traubenpartien als auch der von gärenden oder reifenden Offenweinen, die als Brunello oder Rosso di Montalcino vermarktet werden sollen, mindestens 48 Stunden vor dem Handel an das entsprechende Kontrollorgan Valoritalia und das Konsortium kommuniziert werden. »Seit vielen Jahren beschäftigt sich das Konsortium damit, die Arbeit der Produzenten und die Konsumenten zu schützen. Diese Aufgabe erfordert zunehmend Aufmerksamkeit und eine kontinuierliche Aktualisierung der Regeln für unser Territorium, die Marke und die Qualität der Produkte«, kommentiert Konsortiums-Präsident Fabrizio Bindocchi die Verschärfung des Regelwerks.

Erst Ende Mai 2014 hatten die Carabinieri von Siena 30.000 Flaschen gefälschte Spitzenweine beschlagnahmt, die hauptsächlich als Brunello etikettiert waren. Eine weitere Neuerung betrifft die Verschlüsse. Es dürfen nur noch reine Naturkorken aus einem Stück verwendet werden, obwohl die EU-Normen auch Granulatkorken zulassen. Des Weiteren wurde auch die Erhöhung der Pflanzdichte für Neuanlagen von 3.000 auf 4.000 Stöcke pro Hektar ab 1. Januar 2015 beschlossen. Sie gilt für die Herkünfte Brunello di Montalcino, Rosso di Montalcino, Moscadello und Sant’Antimo. Erlaubt wird hingegen die bisher verbotene Notbewässerung. Auch der Verschnitt mit bis zu 15 Prozent Wein aus anderen Jahrgängen wird für Brunello und Rosso di Montalcino zugelassen.

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.