Die Gründungsversammlung der Schutzgemeinschaft Mosel zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen fand am Donnerstag, 13. Dezember 2018 in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz statt, informiert die Schutzgemeinschaft Mosel in einer Presseaussendung.
Im Deutschen Weinrecht wurde im Juni 2017 die Gründung von Schutzgemeinschaften verankert. Mit der EU-Reform von 2018 wurden mehr Kompetenzen von staatlichen Institutionen in die Wirtschaft verlagert. Daher werden nun Organisationen wie die Schutzgemeinschaften für die Verwaltung und Gestaltung der Lastenhefte zuständig sein und nicht mehr die Landesregierungen. Bereits mit der Reform der EU-Weinmarktordnung von 2008 wurden die Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung, Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) und Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingeführt und weingesetzlich für alle weinbautreibenden EU-Mitgliedsstaaten verankert. Jede g.U. bzw. jede g.g.A.-Region wird durch ein Lastenheft, in dem die jeweiligen Produktspezifikationen wie Gebietsabgrenzung, zugelassene Rebsorten, Mindestmostgewichte, Ertragsregelungen dargelegt sind, definiert. RED