Das Agrarministerium hat dem Antrag auf Änderungen der Produktionsregeln des Conegliano Valdobbiadene Prosecco Superiore DOCG stattgegeben. Im modifizierten Reglement dürfen nur noch steilere Hanglagen in die Spitzenkategorie »Rive« aufgenommen werden. Unter den 43 »Rive«-Lagen wurde Barbisano ausgeschlossen und Collalbrigo-Costa integriert.
Außerdem darf der »Rive« nunmehr erst am 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres in den Handel gebracht werden. Zudem sind endlich auch die Typologien »Extra Brut« (Restzucker 0–6 g/l) und »Sui Lieviti« (Sur Lie) im Regelwerk verankert worden. Alle Änderungen gelten ab der Ernte 2019. vc