Österreich steuert auf die größte Ernte des noch jungen Jahrhunderts zu. Aus diesem Grund wurde per Verordnung die Höchstmenge je Hektar gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 für die Traubenernte des Jahrganges 2018 um 20 Prozent auf 10.800 kg Weintrauben oder 8.100 Liter Wein angehoben. Das gilt für Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein genauso wie für Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geographische Angabe mit Rebsorten- und Jahrgangsbezeichnung.
Es ist allerdings nicht unbedingt davon auszugeben, dass in allen Anbaugebieten Österreichs eine außerordentlich große Erntemenge erreicht werden wird. Grund dafür ist die ungleichmäßige Verteilung der Niederschläge. Dennoch könnte das Volumen von 3 Mill. hl übertroffen werden. sas