Nordrhein-Westfalen macht den Anfang und genehmigt ab 30. Mai wieder Fachmessen. Sie werden sich aufgrund von Schutzkonzepten aber deutlich von der Vergangenheit unterscheiden müssen (Foto: Ennevi)
Nordrhein-Westfalen macht den Anfang und genehmigt ab 30. Mai wieder Fachmessen. Sie werden sich aufgrund von Schutzkonzepten aber deutlich von der Vergangenheit unterscheiden müssen (Foto: Ennevi)

Neustart für Messen und Präsentationen

Als eine der ersten Veranstaltungen haben die GastroTageWest in Essen angekündigt, wieder wie geplant im Oktober 2020 stattzufinden. Möglich macht dies der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung, den Ministerpräsident Armin Laschet am 6. Mai vorgestellt hat. Danach dürfen Fachmessen mit entsprechenden Schutzkonzepten, bereits ab 30. Mai wieder stattfinden.

Für die Bedingungen und Auflagen unter denen Messen und Veranstaltungen stattfinden können, liegt ein Strategieplan des Fachverbandes des deutschen Messewesens AUMA vor. Dieser fußt auf einem unter Mitwirkung von Experten, Virologen und Veranstaltungsprofis erstellten Strategiepapier »Veranstaltungssicherheit im Kontext von Covid 19« (Version 2.0 vom 28.04.2020), worin die Handlungsempfehlungen des Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) wiedergegeben sind.

Grundlage des Sicherheitskonzeptes ist die Durchtestung aller an der Veranstaltung Beteiligter, d.h. dass die jetzt aufgebauten Corona-Testkapazitäten, die derzeit bei wöchentlich rund 860.000 Tests liegen und teilweise nicht mal zur Hälfte ausgeschöpft werden, konsequent für ein Testen der Bevölkerung genutzt werden. 

Veranstaltungen könnten dabei sogar eine Schlüsselrolle in der Durchtestung der Bevölkerung spielen, argumentieren die Verfasser des RIFEL-Papiers. Die Kosten für einen Antikörpertest beziffern die Autoren auf 11 Euro, nachdem Firmen von Bosch bis Qiagen jetzt neue Tests entwickelt und vorgestellt haben.

Was die Veranstaltung selbst betrifft, müsse für genügend Abstand, getrennte Ein- und Ausgänge, keine Schlangenbildung an Kassen, Ständen und dergleichen und eine konsequente Desinfizierung neuralgischer Punkte (Türen, Tore, Oberflächen, etc.) gesorgt sein.

Was Speisen- und Getränkeabgabe betrifft, so werden auch hier erhöhte Hygienestandards gelten, und sofern interaktive Aktionen stattfinden (Ausschank von Kostproben), wird ein Mindestabstand von 1,50 Meter und entsprechende Spuckschutzeinrichtungen notwendig sein. Bei Weinverkostungen werden je Teilnehmer neben ausreichen Abstand jeweils eigene Gläser und eigenes Spuckgeschirr verwendet werden müssen. hp

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

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Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.