35 Hektar bilden die neue g.U. »Würzburger Stein-Berg«, die gleichzeitig eine VDP-Große-Lage wird (Foto: VDP)
35 Hektar bilden die neue g.U. »Würzburger Stein-Berg«, die gleichzeitig eine VDP-Große-Lage wird (Foto: VDP)

Neue g.U. für Franken

Nach sechs Jahren ist es den drei Würzburger Steinweingütern Weingut Juliusspital, Staatlicher Hofkeller Würzburg und Bürgerspital zum Heiligen Geist gelungen, den originären Teil der Lage »Würzburger Stein« als geographische Ursprungsbezeichnung (g.U.) durch die Europäische Union schützen zu lassen. 

Ab dem 15. Dezember soll das Qualitätssiegel »Würzburger Stein-Berg«  als sechste g.U. in Verbindung mit einer Einzellage in Deutschland wirksam werden. Die ersten VDP-Großen-Gewächse mit der Lagenbezeichnung »Würzburger Stein-Berg« (in Anlehnung an den alten Weinbergsnamen vor dem Weingesetz von 1971) wird es nächstes Jahr geben.

Für die Bewilligung als g.U. waren letztlich die Weinkompetenz der drei »Steinweingüter«, die besonderen geologischen Bedingungen, die außergewöhnlichen Qualitätsfaktoren und die Einzigartigkeit der dort erzeugten Weine ausschlaggebend.

Die Initialzündung zur Antragstellung als g.U. gab die Lagenklassifikation des Verbandes Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) im Jahre 2012. Dabei wurden die 85 Hektar der Lage »Würzburger Stein« als VDP-Erste Lage klassifiziert, nachdem die Weingüter eine Klassifikation des Steins als VDP-Große-Lage aus wirtschaftlichen Gründen ablehnten. Aufgrund von Ausnahmegenehmigungen war es den Weingütern jedoch gestattet, aus bestimmten Stücken ein VDP-Großes-Gewächs »Würzburger Stein« zu erzeugen. Vor sechs Jahren beantragten die drei Weingüter, den besten Teil des Würzburg Steins (35 Hektar) hervorzuheben und als g.U. schützen zu lassen. 

Für die verantwortlichen Weingutsdirektoren ist die besondere EU-Auszeichnung ein weiterer großer Schritt in der fränkischen Weinbau-Historie sowie Garant höchster Weinqualität in der EU. 

Damit ergibt sich folgender Lagenstatus für den Würzburger Stein: Das vorher schon als VDP-Erste Lage »Stein« definierte Gebiet bleibt als Erste Lage erhalten. Es wird die VDP-Große-Lage »Würzburger Stein-Berg« ab dem 15.12.2020 geben, die durch die g.U. geschützt ist. Die VDP-Große-Lage »Stein-Harfe« bleibt eine Große Lage, fällt allerdings nicht unter den Schutz der g.U.  Ek

Ausgabe 6/2024

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