Übersicht der 14 DAC-Gebiete Österreichs (Fotocredit: ÖWM)
Übersicht der 14 DAC-Gebiete Österreichs (Fotocredit: ÖWM)

Neue DAC Carnuntum verabschiedet

Durch die Verabschiedung eines neuen DAC-Weinbaugebietes, des 906 Hektar großen Carnuntums, erhöht sich die Zahl der gesetzlichen Herkunftsbezeichnungen für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich von 13 auf 14.

Charakteristisch für die Gebiete mit DAC-Status sind die Festlegung von bestimmten Rebsorten, Qualitätsstufen und weiteren Parametern für die dortigen Weine. Im Falle Carnuntums legte man die Klassifikation in Gebietswein, Ortswein und Riedenwein – in aufsteigender Reihenfolge – fest und setzt auf renommierte Sorten: beim Weißwein Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, beim Rotwein Zweigelt und Blaufränkisch. Bezüglich des Geschmacksprofils einigte man sich auf trocken, bei den Rotweinen ergänzt durch die Spezifikation eines Alkoholgehalts von mindestens 12,0 Prozent. Außerdem wurde entschieden, dass man, bei Weißweinen nicht vor dem 15. März und bei Rotweinen nicht vor dem 1. November des darauffolgenden Jahres, einen Antrag auf Erlangung einer staatlichen Prüfnummer stellen darf. 

Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM), begrüßt die Entscheidung: »Mit der nun beschlossenen DAC-Verordnung schlägt auch das Carnuntum den erfolgreichen Weg des Herkunftsmarketings ein. Es ist den Winzern gelungen, ein Profil herauszuarbeiten, das die Spezifika ihres Gebiets bei Rot- und Weißwein unmissverständlich transportiert und für noch stärkere Unverwechselbarkeit sorgen wird.«

Die seit 1992 etablierte Marke »Rubin Carnuntum« bleibt parallel zur DAC-Verordnung bestehen. Red

Ausgabe 8/2024

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