Höfken begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Weinbauministerin Ulrike Höfken begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds und die Abgabe für die gebietlichen Weinwerbeeinrichtungen nach dem rheinland-pfälzischen Absatzförderungsgesetz Wein zurückgewiesen. „Damit ist unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Unsicherheit beseitigt“, kommentierte Höfken die Entscheidung des Gerichts. So werde endlich Rechtssicherheit hergestellt: „Die Werbeeinrichtungen können nun wieder in vollem Umfang auf ihre Mittel zurückgreifen und für die deutschen sowie die rheinland-pfälzischen Weine werben.“

Einige Winzer und Kellereien aus rheinland-pfälzischen Anbaugebieten hatten gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds geklagt. Ein Verfahren hatte auch die Abgabe für die gebietliche Absatzförderung, die auf Landesrecht beruht, zum Gegenstand.

Ausgabe 8/2024

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Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.