Foto: Daniel Ernst - Fotolia
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Fall Welter hat größere Dimensionen

»Es wird noch einige Zeit dauern, wie lange kann im Moment noch niemand sagen, bis geklärt ist, welchen Umfang und Dimension die Ermittlungen im Fall Welter haben«, ist derzeit von Behördenvertretern zu erfahren, die mit dem Verfahren rund um die Weinkellerei Welter bzw. den ehemaligen Geschäftsführer Axel Welter und ehemalige Mitabeiter der Kellerei als weitere Beschuldigte befasst sind. »Die Vorwürfe«, erklärte ein Sprecher der Weinkellerei, »richten sich nach wie vor nur gegen die handelnden Privatpersonen und nicht gegen die Weinkellerei Welter selbst«.

Auf Nachfrage von WEINWIRTSCHAFT bestätigt ein Sprecher des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz, dass derzeit rund sechs Millionen Liter Wein blockiert seien, bei denen anhand beschlagnahmter Akten Verstöße gegen weinrechliche Bestimmungen geprüft werden. Im Wesentlichen gehe es um den Vorwurf, dass unzulässigerweise übergebietliche Verschnitte erfolgt seien, sowie Verschnitte von Weinen verschiedener Qualitätsstufen bzw. der Verschnitt von Weinen aus nicht vermarktungsfähigen Übermengen. Nur am Rande gehe es auch um eine kleinere Menge Biowein. Dies sei jedoch mehr Randgeschichte, wobei der Anwalt der Kellerei, Rechtsanwalt Hauber, Edenkoben, die Hoffnung hegt, dass diese Weine wenigtens teilweise wieder vermarktet werden könnten.

Die Hauptrolle in den Ermittlungen spiele jedoch die Klärung der Frage, inwiefern Übermengen unzulässigerweise in den Weinmengen enthalten seien. Dies werde auch rückwirkend geprüft, weshalb auch Weine betroffen sind, die bei Kunden der Weinkellerei Welter lagern oder sogar schon in den Handel gelangt sind. Könne diese Frage unzulässiger Verschnitte nicht geklärt werden, verlange das Weingesetz die Vernichtung der Weine respektive die Entsorgung als Industriealkohol. Für die Weinkellerei Welter könnte dies je nach Umfang der Menge zur existenziellen Frage werden, auch wenn Martin Jung, der die Kellerei derzeit als Sprecher nach außen vertritt, beteuert, dass die »Planungen für den kommenden Herbst am Laufen sind und ausreichend Einlagerungskapazitäten vorhanden sind«. Jung geht von einer zeitnahen Klärung der Fragen aus.

Ungeachtet der laufenden Ermittlungen und der daraus erfolgten öffentlichen Erklärungen wird aus gut informierten Kreisen berichtet, dass sich die Hauptvorwürfe im Fall Welter im Zusammenhang um eine manipulierte Software für die Kellerbuchführung drehe. Demnach soll illegal Geld an einen Programmierer geflossen sein, der die von der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) geprüfte Software so verändert habe, dass bestimmte Buchungen und Änderungen in der Weinbuchführung nicht mehr nachvollziehbar seien. Die damit gemachten Aussagen gipfeln in dem Vorwurf, dass Weine in den blockierten Mengen enthalten seien, die gar nicht hätten geerntet werden dürfen. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, gewänne der Fall allerdings eine neue Dimension, denn dann müsste es auch Produzenten und Verkäufer solcher nicht vermarktungsfähiger Weinmengen geben. HP

      
 

 

      
 

Ausgabe 8/2024

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