(hp) Die EU-Kommission hat ihre Pläne ad acta gelegt, die Herstellung von Roséweinen, wie es in manchen Drittlandsstaaten erlaubt ist, auch durch den Verschnitt von roten und weißen Weinen zu gestatten. Es bleibt bei der bisherigen Regelung der Roséweinerzeugung ausschließlich aus weiß gekelterten Rotweintrauben. Massiver Widerstand insbesondere aus Frankreich und speziell der Provence hat zu einem Einlenken von EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel geführt.