Die Pfalz im Herbst
Die Pfalz im Herbst

Die Differenz zwischen Ernte und Vermarktung

Die vergangenen Wochen gelangten unterschiedliche Veröffentlichungen über die Struktur und den Umfang der deutschen Weinernte 2018 in der Öffentlichkeit. Als Quelle der Publikationen wurden in allen Fällen das Statistische Bundesamt genannnt. Für Verwirrung sorgten unterschiedliche Zahlenangaben und mancher etwas gequält wirkende Vergleich mit Vorjahresernten, der darin gipfelte, dass die Weinernte 2018 der größte Jahrgang des noch jungen Jahrhunderts seit 2007 gewesen sei. Auch über die Frage, wieviel denn von der 2018er Ernte destilliert wurde und welchen Einfluss dies auf das Marktgeschehen hat, stand in Fachkreisen zur Diskussion.

WEINWIRTSCHAFT wollte es genau wissen und bietet hier die Aufklärung der scheinbar babylonischen Verwirrung. Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes. Die eine nennt sich »Wachstum und Ernte - Weinmost -«, die am 28. März 2019 in der Fachserie 3 Reihe 3.2.1. veröffentlicht wurde und ein Erntevolumen für Deutschland über alle Anbaugebiete und Weinkategorien von 10.386.620 Hektolitern auswies (siehe Tabelle).

Die andere Statistik erscheint unter der Bezeichnung »Weinerzeugung 2018« in der Fachserie 3 Reihe 3.2.2. und wurde am gleichen Tag publiziert. Darin wird die Weinerzeugung mit 10.268.505 Hektolitern beziffert. Der Unterschied beträgt 0,118 Mill. Hektolitern. Daraus könnte man folgern, dass die Diskussion um solche Peanuts Korinthenkackerei gleiche, wäre da nicht die verwirrenden Angaben, welche Anteile der Ernte auf Grundwein/Landwein, sowie Qualitätswein und Prädikatswein entfallen. 

Erntemenge
Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutscher Weinbauverband
  Davon geeignet für
  Erntemenge
(in HL)

Wein/Landwein
(in HL)

Qualitätswein
(in HL)
Prädikatswein
(in HL)
D-insgesamt

10.386.620  

510.054  

4.705.469  

5.171.097  

RLP
(ohne Saarland u. NRW)

6.795.768  

506.113  

4.262.433  

2.027.222  

Einmal wird die Prädikatsweinemenge mit 5,17 Mill. Hektolitern und in der Erzeugungsmeldung mit 3,8 Mill. Hektolitern beziffert. Die als Grundwein oder Landwein eingelagerte Menge wird in der Erzeugungsmeldung mit 437.000  Hektolitern und in der Weinmosternte mit 510.000 Hektolitern ausgewiesen.

Tatsächliche Weinverwendung vs Gemeldete Weinerzeugung

Die Auflösung: Ausschlaggebend für die unterschiedlichen Angaben sind die gesetzlichen Regelungen und die zulässigen Nutzung der Weinkategorien entsprechend den in den Betrieben festgestellten Mostgewichten. Die deutsche Weinerzeugung hält eben nach wie vor an der Qualitätseinteilung nach Zuckergehalten fest. In der Weinmosternte wird die per gesetzlicher Definition zulässige Verteilung der Ernte auf die einzelnen Qualitätsstufen oder Weinkategorien widergegeben.

Weinerzeugung 
Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutscher Weinbauverband
  Wein und Most
  davon
    Wein mit G.U
  Weinerzeugung
(in HL)

Wein/Landwein
(in HL)

Qualitätswein
(in HL)
Prädikatswein
(in HL)
D-insgesamt

10.268.505  

453.839  

6.017.360  

3.797.306  

RLP
(ohne Saarland u. NRW)

6.722.973  

436.795  

4.446.544   

1.839.635  

Die Weinerzeugungsstatistik spiegelt dagegen die tatsächliche Verwendung der Moste wider. Nicht jede dem Gesetz entsprechend als Prädikatswein geerntete Traube wird auch zu Prädikatswein verarbeitet. Die Weinerzeugungsmeldung gibt also eine etwas realistischeres Bild der Ernte wider. Die Wahrheit, wie im Endeffekt die Weinernte vermarktet wird und welche Mengen für die einzelnen Weinkategorien zur Verfügung stehen, sieht jedoch nochmal anders aus, worauf in der Diskusison die Landwirtschafskammer Rheinland-Pfalz aufmerksam machte.

Differenz Weinmosternte/Weinerzeugung
Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutscher Weinbauverband
  In Hektoliter
D-insgesamt  118.115    56.215 -1.311.891 1.373.791  
RLP
(ohne Saarland u. NRW)
72.795 69.318 -184.111 187.587
  In Prozent
D-insgesamt

1,1  

11,0   

-27,9 

26,6 

RLP
(ohne Saarland u. NRW)

1,1  

13,7

-4,3  

9,3

Neben den Erntemeldungen zur Weinmosternte und zur Weinerzeugung, die zum 15. Januar an die zuständigen Behörden gemeldet werden müssen, haben die Weinerzeuger in Rheinland-Pfalz aufgrund der Hektarhöchstertragsregelung noch eine »Gesonderten Berechnung der Gesamthektarerträge« und damit über die tatsächliche Weinverwendung abzugeben. Diese weichen je nach Jahrgang erheblich von der gemeldeten Weinerzeugung ab.

Dazu teilt Dr. Markus Heil, Leiter der Abteilung Weinbau der LWK Rheinland-Pfalz, aktuell mit: »Um hier einen Überblick zu bekommen, muss jeder Betrieb für sich gerechnet werden. Daran arbeiten wir gerade. Der Anteil der 2018er-Ernte in Rheinland-Pfalz, der aufgrund Hektarertragsregelung nicht als Qualitätswein in Verkehr gebracht werden darf, liegt überschlägig zwischen 850.000 und rund 900.000 hl (Grundwein, Landwein/Deutscher Wein und Destillationsmenge)«.

Je nachdem, welche Mengen in den einzelnen Kategorien vermarktet werden, entsteht für die Betriebe eine Destillationspflicht, um nicht mehr als zulässig zu vermarkten. hp
 

Ausgabe 8/2024

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Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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