Deutscher Weinfonds: Klage abgewiesen

(hp) Das Bundesverwaltungsgericht (BVWERG) mit Sitz in Leipzig hat am 24. November die Klage verschiedener Kellereien und Kläger gegen die Erhebung der Abgaben für den deutschen Weinfonds verhandelt und die vorinstanzlichen Urteile bestätigt, wie ein Sprecher des BVERWG auf Anfrage gegenüber WEINWIRTSCHAFT bekannt gab. Damit wurden die Klagen, die in mehren Fällen verhandelt wurden, zurückgewiesen (Akt.Z. 3 C3210 ff.). Wie bereits vorher von Seiten der klagenden Kellereien erklärt wurde, folgt nun der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in letzter Instanz.

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.