Das am 11. Mai 2020 von der französischen Regierung vorgestellte Hilfsprogramm, in Form von gebietsbezogenen Destillationen für die Weinindustrie, hat bei den als wichtigsten geltenden französischen Weinbauorganisationen für Kritik gesorgt und resultierte in einem Schreiben an das französische Landwirtschaftsministerium am 14. Mai 2020.
Darin die Bemängelung, dass der Regierungsplan, 140 Mill. Euro für die Destillation von 2 Mill. Hektoliter Wein was einem durchschnittlichen Preis von 70 €/hl entspräche bereitzustellen, unzureichend sei. Wie die französischen Medien berichten, fordern die Verbände 260 Mill. Euro für einen Überschuss von 3,5 Mill. Hektoliter, was einen Preis von 80 Euro/hl für g.U./g.g.A. Weine und 65Euro/hl für VSIG sowie 20 Millionen Euro an Beihilfen für die Brennereien darstelle.
Weiter heißt es in dem Schreiben, das Programm dürfe keine Kontingente für Regionen oder Segmente enthalten. Die Weinindustrie fordert die französische Regierung auf, den Druck auf Brüssel aufrechtzuerhalten, damit die Finanzierung für die Destillation nicht nur aus nationalen Hilfsmitteln bestünde. Ebenso Gelder für weitere Maßnahmen zur Verwaltung von Überschüssen, wie privater Lagerhaltung zu mobilisieren. Dazu heißt es: »Eine Hilfe von 10 Euro/hl für 12 Monate wäre wertvoll für die Weine, die besser gelagert als destilliert werden sollten.«
Weitere Forderungen bezüglich Reduzierung oder Aussetzung von Steuerabgaben wurden formuliert. Die Verabschiedung der Maßnahmen zur Überschussverwaltung ist für den 3. Juni 2020 auf einer Sitzung des Weinfachrates FranceAgriMer vorgesehen. Der Eingang für den Antrag zur Destillation sollte bis spätestens zum 20. Juni 2020 erfolgt sein. Danach werden die Verhandlungen beginnen. itp