Chile - Wasser erlaubt

In Chile wurde das Dekret Nr. 78 von 1986 zum Gesetz Nr. 18.455 ergänzt, das wesentliche Vorschriften zur Weinherstellung enthält. Dabei wurden einige neuere technische Möglichkeiten zur Korrektur von Säuren und Alkohol zugelassen, die lediglich den Stand der Technik in gesetzliche Form bringen. Allerdings gab es zwei weitere Neuregelungen, die die Zugabe von Wasser erlauben: 5 Prozent bei der Mostverarbeitung und 2 Prozent bei der Weinverarbeitung, insgesamt also bis maximal 7 Prozent. Die Regelung nennt als Gründe zwar das Reinigen von Geräten, das Verdünnen von Zusatzstoffen etc., doch dürfte in Chile damit – wie anderswo auch – der Alkoholgehalt gesenkt und die Gesamtmenge durch Wasserverdünnung erhöht werden. (ma)

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.