Giovanni Busi, Präsident des Konsortiums Chianti DOCG, genehmigt zusammen mit seinem Komitee eine Erhöhung des Restzuckergehalts bei Chianti
Giovanni Busi, Präsident des Konsortiums Chianti DOCG, genehmigt zusammen mit seinem Komitee eine Erhöhung des Restzuckergehalts bei Chianti

Chianti darf süßer werden

Das Konsortium des Chianti DOCG hat eine wichtige Änderung des Regelwerks bekanntgegeben. Das Nationale Weinkomitee im Agrarministerium gab dem Antrag statt, den maximal erlaubten Restzuckergehalt zu erhöhen und die Möglichkeiten der geltenden EU-Normen für trockenen Wein auszuschöpfen.
Somit dürfen Weine der Ernte 2019, aber auch nicht abgefüllte Chiantis aus vorhergehenden Jahrgängen statt der bisherigen 4 gr/l bis zu 9 gr/l enthalten. Das gilt allerdings nur, »wenn der Säuregehalt nicht weniger als zwei Gramm unter dem Restzuckergehalt liegt«, so das Konsortium. Wenn ein Chianti beispielsweise 5 gr/l Säure aufweist, darf er also bis zu 7 gr/l Restsüße enthalten.


»Diese Anpassung an die Richtlinien der EU beschert unseren Produzenten eine höhere Wettbewerbsfähigkeit. Sie haben die Möglichkeit, den Chianti DOCG an den veränderten Geschmack der Konsumenten anzupassen und den Vorlieben auf den Exportmärkten, vor allem den orientalischen, südamerikanischen und amerikanischen, entgegenzukommen. Wir rechnen mit einer Steigerung der Ausfuhren«, kommentierte Konsortiumspräsident Giovanni Busi die neue Regelung.


Bisher darf Chianti, der unter den veränderten Regeln abgefüllt wird, nur in Italien vertrieben werden. Sobald die Änderungen im Amtsblatt der EU publiziert sind, kann er auch exportiert werden. Das Konsortium erwartet die Veröffentlichung Ende Oktober 2019. vc

Ausgabe 8/2024

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