Die Interessengemeinschaft der Weinproduzenten aus Bordeaux und Bordeaux Supérieur bei der Abstimmung (Foto: Sophie Kevany)
Die Interessengemeinschaft der Weinproduzenten aus Bordeaux und Bordeaux Supérieur bei der Abstimmung (Foto: Sophie Kevany)

Bordeaux AOC lässt neue Traubensorten zu

Die Interessengemeinschaft der Weinproduzenten aus Bordeaux und Bordeaux Supérieur hat die Nutzung von sieben neuen Trauben- und PIWI-Sorten für die Weinproduktion zugelassen.

Dieser historische Schritt ist für die Weinindustrie Bordeaux eine Anpassung im Zuge des Klimawandels. Bei den auf der Generalversammlung der Interessengemeinschaft zugelassenen Rebsorten handelt es sich um die vier roten Arinarnoa, Touriga Nacional, Marselan und Castets und die drei weißen Alvarinho, Petit Manseng und Liliorila. Die Rebsorten wurden primär aufgrund ihrer Pilzwiderstandsfähigkeit (PIWI), späterem Reifezeitpunkt und deren Fähigkeit, auch bei wärmer werdenden Temperaturen Traubeninhaltsstoffe wie Säure und Aroma sowie das Beerenvolumen zu bewahren und somit die Traubenqualität zu erhalten.

Christophe Piat, von Château Couronneau und Winzer von Bordeaux und Bordeaux Supérieur, betrachtet die Neuzulassung als einen exzellenten Ersten Schritt, es wäre aber noch ein langer Weg zu den benötigten polygenetischen, pilzresistenten und hybriden Sorten. Auch der Bordeaux Supérieur Presseverband verwies auf die Notwendigkeit die Integration von resistenten Hybridsorten für die AOC-Weinproduktion zu prüfen. Piat ergänzte, dass Bordeaux mit diesen Neuzulassungen die Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Regularien ausgeschöpft habe.

Den Winzern soll es künftig erlaubt sein, die neuen Sorten auf bis zu fünf Prozent ihrer Weinanbaufläche anzupflanzen und die Produktionssumme ihrer finalen Verschnitte um bis zu zehn Prozent zu steigern. Hierbei unterläge alles den existierenden AOC Regularien. Pflanzrechte der neuen Traubentypen, welche weiterhin einer finalen Zustimmung der französischen INAO unterliegen, werden zehn Jahre gültig sein, mit der Option auf eine Einmalige Verlängerung. Die ersten neuen Reben sollen im Laufe der Saison 2020, 2021 gepflanzt werden.

Im Kontext zur gegenwärtigen Situation sagte der Bordeaux Supérieur Presseverband, hybride Sorten könnten nur für Weine ohne geografische Herkunftsangabe (Vin de France) oder mit geschützter geografischer Angabe (IGP) gepflanzt werden. Deren Gebrauch wäre allerdings nur mit einer geänderten EU-Gesetzgebung über eine Neuschreibung der gemeinsamen Agrarpolitik möglich. red

Ausgabe 8/2024

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