Bardolino: Gesiegelte DOC

(vc) Das Konsortium des Bardolino hat auf der Mitgliederversammlung am 17. November entschieden, auch die DOC-Qualitäten mit einem Staatssiegel auszustatten. Entsprechend der Gesetzgebung ist die nummerierte Halsbanderole nur auf dem DOCG-klassifiziertem Bardolino Superiore Pflicht. »Mit diesem Entschluß schließen wir ein komplexes Dreijahres-Programm zum Relaunch unserer Denomination ab«, erklärte der Präsident des Konsortiums Giorgio Tommasi. »Dabei ging es um den Aufbau einer präzisen, auf unserer Tradition basierenden Identität. Dazu gehört auch das geänderte Reglement, das die autochthonen Rebsorten mehr in den Vordergrund stellt. Mit der Staatsbanderole wollen wir den Verbraucher schützen und garantieren ihm durch die Rückverfolgbarkeit die Echtheit des Produktes. Ich glaube, dass diese Entscheidung für eine Denomination unserer Größenordnung ein mutiger Schritt ist, denn es gibt kaum DOCGs, die sich aus freier Wahl für diese Kontrolle entscheiden. Schließlich ist sie für die Produzenten mit einem höheren Aufwand an Kosten und Bürokratie verbunden.« Vor Kurzem hatte sich allerdings auch das Konsortium der interregionalen DOC Prosecco für diese freiwillige Maßnahme entschieden (WW berichtete). Die Denomination Bardolino erlebt nach einer langen, schwierigen Periode seit rund zwei Jahren ein Comeback. Der Absatz im Großhandel konnte Zuwachsraten von 20 Prozent verzeichnen und selbst die Traubenpreise sind in dieser Saison um 20 bis 30 Prozent gestiegen. Die Jahresproduktion von rund 22 Mill. Flaschen DOC Bardolino und 10 Mill. Flaschen DOC Bardolino Chiaretto wird ab der Ernte 2011 mit dem Staatssiegel versehen sein.

Ausgabe 8/2024

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