So stellt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium die Pyramide des Weinrechts vor
So stellt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium die Pyramide des Weinrechts vor

Absage für Vorschläge zu Weingesetzänderung

Positiv werten viele in der Weinbranche, dass das Präsidium des Weinbauverbands Rheinhessen mit der Vorstellung seines Eckpunktepapiers die Diskussion über die Inhalte des in Gärung befindlichen neuen Weingesetzes eröffnet hat.

Auf ein geteiltes, in den meisten Fällen ablehnendes Echo stießen allerdings die Vorstellungen zu einzelnen Punkten, die in dem Papier formuliert werden. Für den Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V. äußerte sich der Vorsitzende, Johannes Hübinger, Weinkellerei Zimmermann-Graeff & Müller, Zell/Mosel. Die Hauptkritik gilt den Vorstellungen und der angedachten Verwendung des Begriffs »Deutscher Wein«, der nach Ansicht Hübingers eindeutig falsch interpretiert werde. 

Der Begriff »Deutscher Wein« müsse die mit dem EU-Recht konforme Basis einer deutschen Weinpyramide darstellen. »Wir brauchen eine Marktspaltung zwischen einfachen Tafel-, Land- und Qualitätsweinen. Für den Markt ist es wichtig großräumige Bezeichnungen verwenden zu können ohne Einschränkungen«, kritisiert Hübinger. »Mit mir wird es keine Zustimmung zu solchen Vorstellungen geben«, stellt Hübinger klar.

Kritik finden außerdem einzelne Festlegungen wie die Einschränkung, dass Einzellagenbezeichnungen nur in Kombination mit den Begriffen Erzeuger- oder Gutsabfüllung möglich sein sollen. Auch die vorgestellten Ertragsbegrenzungen hält Hübinger für nicht zielführend.

Etwas irritiert über die Vorstellung des Eckpunktpapiers zeigte sich auch Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, der zu den Vorschlägen allerdings nicht Stellung nehmen wollte. Er riet, man solle erstmal abwarten, bis der Entwurf des neuen deutschen Weingesetzes auf dem Tisch liege. 

Wohin die Reise gehen könnte, wird man möglicherweise bereits am 16. August 2019 erfahren, wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Juli Klöckner anlässlich der Einweihungsfeier zur Standorterweiterung der Weinkellerei Zimmermann-Graeff & Müller über die Novelle des Weingesetzes sprechen wird. Ziel der Reform müsse sein, wurde im Vorfeld mitgeteilt, dass »neue Vermarktungsperspektiven für die heimischen Winzerinnen und Winzer eröffnet sowie mehr Wertschöpfung und ein Ausbau der Marktanteile deutscher Weine erreicht werden. Ein einheitlicher Rechtsrahmen soll zudem helfen, die neuen Weinprofile klar und verständlich für die Verbraucher zu machen, sodass die Qualität deutscher Weine noch besser erkennbar wird.«

Beide Punkte weisen darauf hin, dass das Bundesgesetz einen einheitlichen Rahmen schaffen soll und ein wie auch immer geartetes nationales Weinkomitee als nicht erforderlich erachtet wird. Der Bund dürfte damit an seiner grundlegenden Regelungskompetenz festhalten. Zugleich soll eine bessere Erkennbarkeit und damit Unterscheidbarkeit der Qualitäten erreicht werden, was eine schärfere Unterteilung in Basis-, Regional und Premiumweine bedeuten würde. Deutscher Wein könnte damit als Basis der Qualitätspyramide eine echte Chance haben. hp

Ausgabe 8/2024

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