Ab 1. Januar soll der Markteintritt für so genannte neuartige Getränke und Lebensmittel gesetzlich deutlich vereinfacht werden.
Durchschnittlich hätten die durch die Novel Food-Verordnung geregelten Verfahren für neuartige Produkte - wie beispielsweise Säfte aus Drittländern - mehr als drei Jahre gedauert. "Unnötiger bürokratischer Aufwand haben die Novel Food-Verordnung, die die Zulassung regelt, zu einem Innovations- und Wachstumshemmnis gemacht", führt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) aus. Durch die Überarbeitung dieser Verordnung, die am 1. Januar 2016 nun in Kraft tritt, könnten innovative und sichere Foodprodukte und Getränke dem Verbraucher jetzt deutlich schneller zugänglich gemacht werden, so der BLL.
Die Verordnung stehe nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel und Getränke, sondern sehe auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Produkte aus Drittländern vor, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung gelten würden. "Nun müssen Erzeugnisse wie Fruchtsäfte, die in anderen Teilen der Welt zum festen Speiseplan gehören, in der EU nicht mehr extra als neuartiges Lebensmittel zugelassen werden", betont BLL-Geschäftsführer Peter Loosen.
Alle bislang und zukünftig zugelassenen neuartigen Lebensmittel und Getränke würden zudem in eine für alle einsehbare Unionsliste eingetragen, um so für noch mehr Transparenz zu sorgen.