Als völlig unverhältnismäßig bezeichnete der verbraucherpolitische Experte des HDE, Stephan Tromp, das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Verbraucherinformationsrechts. "Das Schlimmste daran ist, dass die betroffenen Unternehmen sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren und auch nicht an der Aufklärung mitwirken können", betont Tromp. Künftig sollen Behörden beim bloßen Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen Informationen an die Öffentlichkeit geben. Dafür muss dann weder eine akute Gefährdungslage noch ein abgeschlossenes Verfahren vorliegen, so die Grundzüge des neuen Gesetzes. Beschuldigte Betriebe haben nicht mehr zwingend das Recht, zuvor gehört zu werden, der Schutz von Betriebsgeheimnissen spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Tromp: "Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der Verdacht unbegründet ist, so hilft das dem Unternehmen meist wenig, die Anschuldigungen sind dann schon in der Welt." Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.