Es ist eine alles andere als alltägliche Maßnahme: Mit der einstweiligen Anordnung gegen die Konzerne Edeka und Tengelmann will das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben verhindern, dass vor der Zustimmung der Bundesbehörde bereits Fakten geschaffen werden.
„Die einstweilige Anordnung ist eine Vorsichtsmaßnahme, mit der wir sicherstellen möchten, dass der Status quo zunächst erhalten bleibt“, begründet Behördenchef Andreas Mundt sein Vorgehen.
Mundt stellte aber auch fest, dass dieser Schritt in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung des Amtes, die Anfang März nächsten Jahres bekanntgegeben werden soll, über die beabsichtigte Fusion stehe.
Konkret gerügt hatte das Bundeskartellamt u.a. bereits begonnene Verhandlungen der Unternehmen über eine gemeinsame Warenbeschaffung oder eine Veränderung des Filialnetzes. Ehe das Kartellamt final zugestimmt hat, dürfen beispielsweise keine Filialen geschlossen oder sonstige, grundlegende Änderungen vorgenommen worden.
Der Entscheidung über die geplante Fusion wird in der Branche mit großer Spannung entgegengesehen. Nicht zuletzt, das das Kartellamt jüngst die zu große Konzentration im deutschen LEH scharf kritisiert hatte.