Insolventer Safter will weitermachen

Thüringer Fruchtsaft mit Sitz im thüringischen Uhlstädt-Kirchhasel hat Anfang November beim Amtsgericht Gera Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Kai Dellit, Partner der Kanzlei hww wienberg wilhelm, plant, das Unternehmen fortzuführen und zu sanieren.

„Die Insolvenzantragsstellung bleibt ohne Einfluss auf das Tagesgeschäft, der Geschäftsbetrieb läuft weiter“, erklärte Dellit gemeinsam mit dem Geschäftsführer. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nach eigenen Angaben bereits Gespräche mit Gläubigern, Kunden und Lieferanten aufgenommen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren.

Das Saftunternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Schlör Bodensee Fruchtsaft AG. Die Schlör Bodensee Fruchtsaft AG hatte bereits Ende Oktober beim zustän­digen Amtsgericht in Konstanz Insolvenz­antrag gestellt. Deren Geschäftsbetrieb läuft ebenfalls mit Zustimmung des zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Henning Schorisch weiter.

Die Thüringer Fruchtsaft GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Fruchtsäften. Die Marke Schlör wird über den Getränkefachgroßhandel und -einzelhandel und die Gastronomie vertrieben. Aktuell beschäftigt Thüringer Fruchtsaft 36 Mitarbeiter.

GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

Aktuelles Interview: Jürgen Reichle, VDM

Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

Gastkommentar: Thomas Fischer, DUH

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.