Erleichterung macht sich breit in der Getränkewirtschaft, nachdem das Bundesfinanzministerium Einheitspoolflaschen steuerlich nicht mehr diskriminieren will. (Foto: Pixabay)
Erleichterung macht sich breit in der Getränkewirtschaft, nachdem das Bundesfinanzministerium Einheitspoolflaschen steuerlich nicht mehr diskriminieren will. (Foto: Pixabay)

Getränkewirtschaft atmet auf

Die Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur bilanziellen Gleichbehandlung von Einheitsleergut gegenüber von individualisierten Mehrwegflaschen wurde mit großer Erleichterung innerhalb der Getränkewirtschaft aufgenommen.

Wichtige Weichenstellung fürs umweltfreundliche Mehrwegsystem

In einem gemeinsamen Statement von Verband Deutscher Mineralbrunnen, Deutscher Brauer-Bund, Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, Verband Private Brauereien Deutschland, Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie, heißt es, Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, hätten nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen.

„Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung.

Einführung einer bundesweiten Vereinfachungsregelung 

Zum Hintergrund: Mit einem diese Woche vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Bilanzierung von Pfandgeldern, wie die GZ berichtete, wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen. Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe – insbesondere bei der Rückführung des Leerguts – zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem sowie die Betriebe dadurch massiv belastet. Aus diesen Gründen soll es nach dem Beschluss der Finanzbehörden auch künftig nicht beanstandet werden, wenn Betriebe Einheitsleergut steuerbilanziell weiterhin wie Individualleergut verbuchen.

Mehrwergsystem wird durch die politische Entscheidung fit für die Zukunft gemacht

„Wir danken allen Partnern aus Politik, Wirtschaft und von Seiten der Umweltverbände, die uns über Monate in unseren Anstrengungen unterstützt haben, gemeinsam mit Bund und Ländern einen guten Kompromiss im Interesse des Mehrwegsystems und der Getränkewirtschaft zu finden“, erklärten die Verbände. Sie hoben besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen und den Bundestag hervor. Bundesfinanzministerium und Bundesumweltministerium hätten sich an der Seite der Bundesländer für eine pragmatische und zielführende Regelung eingesetzt, die für die Betriebe wie für die Finanzverwaltung praktikabel und unbürokratisch sei. „Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, die im BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen.“

Das BMF-Schreiben kann abgerufen werden über den Kurzlink. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.