Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Das Gastronomiegewerbe erhält nach dem Willen der großen Koalition weitere Hilfe. Es ist von der Covid19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird demnach ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von19 auf 7 Prozent gesenkt. Als Corona-Sofortmaßnahme sollen nach dem Beschluss der Koalitionsspitzen kleine und mittelständische Unternehmen durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzlich Liquidität erhalten.
CSU-Chef Markus Söder sprach laut tagesschu.de von "dicken Brettern", die es zu durchbohren galt. Obwohl er sich eine längere Dauer für die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie gewünscht hätte, sei er mit dem gefundenen "Anreiz-Programm" zufrieden. In Summe werde die Branche so um rund vier Milliarden Euro entlastet.
Auch das Kurzarbeitergeld soll nach Angben der großen Koaltion angehoben werden. So soll dasKurzarbeitergeld ab dem 4. Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 8. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalt mit Kindern) befristet bis Jahresende aufgestockt werden. Bislang ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens bei kinderlosen Beschäftigten mit 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern mit 67 Prozent. //pip