Das Bundeskartellamt hat mit dem heutigen Tag die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zur Fusion der beiden Warenhäuser: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt.“
Um eine Freigabe der Fusion erwirken zu können, habe sich das Bundeskartellamt mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befasst, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamtes. Das Ergebnis: „Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen“, erläutert Andreas Mundt.
In die Bewertung sei zudem der zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels eingeflossen. Rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, seien im Rahmen der Ermittlungen des Bundeskartellamts befragt worden. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die Fusion von Karstadt und Kaufhof selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorrufe, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würde.
Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen rund fünf Milliarden Euro. Die Muttergesellschaften sind Signa Retail bzw. die Hudson Bay Company (HBC).