Coca-Cola darf die neue Coca-Cola Energy nach einem Schiedsverfahren mit Monster weiterhin vertreiben. (Foto: Coca-Cola)
Coca-Cola darf die neue Coca-Cola Energy nach einem Schiedsverfahren mit Monster weiterhin vertreiben. (Foto: Coca-Cola)

Einigung zwischen Coca-Cola und Monster

Die The Coca-Cola Company und die Monster Beverage Corporation haben sich im Schiedsverfahren geeinigt. Coca-Cola darf damit weiterhin das kürzlich gelaunchte Produkt Coca-Cola Energy vertreiben.

The Coca-Cola Company hatte im Herbst 2018 ein Schiedsverfahren bezüglich der Einführung von Coca-Cola Energy beantragt, um zu erreichen, dass die Einführung und der Verkauf von Coca-Cola Energy gemäß den Vertragsbedingungen zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Vertriebspartner Monster Beverage Corporation zulässig ist. Monster hatte in der Einführung eines Energy-Drinks unter der Dachmarke Coca-Cola eine Vertragsverletzung gesehen.

Das Schiedsgericht urteilte nun, dass Coca-Cola das Neuprodukt Coca-Cola Energy vertreiben dürfe, da es unter die Ausnahme von einem Wettbewerbsverbot für Getränke fallen würde, die unter der Marke Coca-Cola vertrieben oder positioniert werden dürfen. Seitens der beiden Unternehmen heißt es, dass diese Entscheidung respektiert würde und sie es schätzen, das der Streitfall einvernehmlich beigelegt werden konnte. Coca-Cola darf Coke Energy nun weiterhin in den bestehenden Märkten verkaufen und jetzt auch weitere Länder erschließen. Die Kooperation mit Monster bleibe wie gehabt bestehen.

GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

Aktuelles Interview: Jürgen Reichle, VDM

Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

Gastkommentar: Thomas Fischer, DUH

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.