Die The Coca-Cola Company und die Monster Beverage Corporation haben sich im Schiedsverfahren geeinigt. Coca-Cola darf damit weiterhin das kürzlich gelaunchte Produkt Coca-Cola Energy vertreiben.
The Coca-Cola Company hatte im Herbst 2018 ein Schiedsverfahren bezüglich der Einführung von Coca-Cola Energy beantragt, um zu erreichen, dass die Einführung und der Verkauf von Coca-Cola Energy gemäß den Vertragsbedingungen zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Vertriebspartner Monster Beverage Corporation zulässig ist. Monster hatte in der Einführung eines Energy-Drinks unter der Dachmarke Coca-Cola eine Vertragsverletzung gesehen.
Das Schiedsgericht urteilte nun, dass Coca-Cola das Neuprodukt Coca-Cola Energy vertreiben dürfe, da es unter die Ausnahme von einem Wettbewerbsverbot für Getränke fallen würde, die unter der Marke Coca-Cola vertrieben oder positioniert werden dürfen. Seitens der beiden Unternehmen heißt es, dass diese Entscheidung respektiert würde und sie es schätzen, das der Streitfall einvernehmlich beigelegt werden konnte. Coca-Cola darf Coke Energy nun weiterhin in den bestehenden Märkten verkaufen und jetzt auch weitere Länder erschließen. Die Kooperation mit Monster bleibe wie gehabt bestehen.