Wie der Deutsche Brauer-Bund meldet, können laut Bundesfinanzministerium (BMF) "nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen steuerpflichtige" Brauereien bis zum 31. März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen werden demanch längstens bis zum 30. Juni 2021 gewährt - und somit um 3 Monate verlängert.
Auch Ratenzahlung bis Ende Dezember möglich
Auf Antrag könnten laut BMF über den 30. Juni 2021 hinaus Anschlussstundungen für die bis zum 31. März2021 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31.Dezember dieses Jahres dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.
Ebenso würden die vereinfachten Verfahren zum Vollstreckungsaufschub sowie zur Anpassung von Vorauszahlungen zeitlich verlängert, heißt es laut dem aktuellen BMF-Schreiben. //pip