BMF erlaubt nun offiziell in einem Schreiben die bilanzielle Gleichbehandlung von Einheitsleergut gegenüber von Individualleergut. (Foto: DBB)
BMF erlaubt nun offiziell in einem Schreiben die bilanzielle Gleichbehandlung von Einheitsleergut gegenüber von Individualleergut. (Foto: DBB)

BMF bestätigt bilanzielle Gleichbehandlung von Einheitsleergut

Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem offiziellen Schreiben die bilanzielle Gleichbehandlung von Einheitsleergut im Vergleich zu Individual-Glasflaschen bestätigt.

Darin heißt es: "Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige Einheitsleergut weiterhin wie Individualleergut bilanziell abbildet und auf der Passivseite der Bilanz entsprechend verfährt. Hat der Steuerpflichtige in einem Wirtschaftsjahr, das nach der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens endet, auf die Ausübung dieses Wahlrechtes unwiderruflich verzichtet, ist er daran auch für die Zukunft gebunden. Die Entscheidung ist einheitlich für den gesamten Betrieb zu treffen."

Anwendung der Vereinfachungsregelung

Weiter heißt es im BMF-Schreiben, mache der Steuerpflichtige von der Anwendung der Vereinfachungsregelung keinen Gebrauch, könne er den Gewinn aus der Auflösung der nach der bisherigen Verwaltungsauffassung gebildeten Rückstellungen und der Aktivierung des am Lager befindlichen Einheitsleergutes im Umlaufvermögen auf einen Zeitraum verteilen, der spätestens am 31. Dezember 2029 ende. Die gebildete Rücklage sei laut BMF dabei jährlich mit mindestens dem Teil gewinnerhöhend aufzulösen, der sich bei einer gleichmäßigen Verteilung des entstandenen Buchgewinns über den gesamten Auflösungszeitraum ergibt.

Damit hat sich bestätigt, worüber die GETRÄNKE ZEITUNG am 22. Oktober online berichtet hat, nämlich dass die Finanzverwaltung nach dem auf Bund-Länder-Ebene gefundenen Ergebnis es nicht beanstanden wird, wenn die Betroffenen an der bisherigen Praxis der bilanziellen Behandlung von Einheitsleergut festhalten. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.