Das bundesweit bekannte Bierkartell-Verfahren wird nun von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf neu aufgerollt. (Foto: Pixabay)
Das bundesweit bekannte Bierkartell-Verfahren wird nun von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf neu aufgerollt. (Foto: Pixabay)

Bierkartell: Bundgerichtshof kassiert Einstellungsbeschluss der Düsseldorfer Richter

Das "Bierkartellverfahren" gegen mehrere Brauereien durfte nicht wegen Verjährung eingestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 13. Juli 2020 entschieden. Das bundesweit bekannte Verfahren wird nun von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf neu aufgerollt.

Oberlandesgericht Düsseldorf stellte Verfahren wegen Verjährung ein

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 3. April 2019 das Verfahren gegen die Brauerei Carlsberg wegen Verjährung eingestellt. Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Beide, Carlsberg und Burgard, gingen damals straffrei aus. Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250 Millionen Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Millionen Euro. Ex-Carlsberg-Chef Burgard sollte sogar 300.000 Euro zahlen. 

Ausgangspunkt des Streitfalls schon im Jahr 2014

Dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) lag ein Streitfall zugrunde, der seinen Ausgangspunkt bereits im Jahr 2014 hatte. Damals hatte das Bundeskartellamt dem betroffenen Brauereiunternehmen einen Bußgeldbescheid zugestellt, da es zusammen mit sechs konkurrierenden Herstellern eine Preisabsprache getroffen und diese im Zeitraum zwischen März 2007 und Juni 2009 umgesetzt habe. Sie waren darauf gerichtet, gemeinschaftlich eine Anhebung der unverbindlichen Preisempfehlung um 1 Euro pro Kasten 20 x 0,5 Liter Bier zu erreichen.

Außergerichtliche Einigung durch Settlements

Im Gegensatz zu Carlsberg hatten sich seinerzeit die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner im Rahmen sogenannter Settlements außergerichtlich mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Ein Bußgeldverfahren kann durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) abgeschlossen werden. Ein Settlement führt regelmäßig zu einer Beschleunigung und Verkürzung der Kartellbußgeldverfahren sowie zu einer Minderung der Geldbuße durch das Bundeskartellamt.

Die Radeberger Gruppe hatte ihren Einspruch gegen das Anfang 2014 verhängte Bußgeld von 160 Millionen Euro zurückgezogen und ersparte sich dadurch 30 Millionen Euro Zinsen. AB Inbev ging als Kronzeuge straffrei aus.

BGH hebt Entscheidung auf und weist Fall zurück

Nun hat der BGH die Entscheidung aufgehoben und den Fall an einen anderen Senat zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter rügten dabei die rechtsfehlerhafte Berechnung der Verjährung. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts seien die erhöhten Bierpreise bis mindestens Juli 2009 verlangt worden. Die Tat ende erst, wenn die Preismanipulation beendet wird, so die Bundesrichter. Die Höchstfrist von zehn Jahren sei im April 2019 damit noch abgelaufen gewesen. Nach Ansicht des Kartellsenats hätten die Düsseldorfer Richter freisprechen müssen, wenn sie keinen Zusammenhang zwischen Absprache und Bierpreis erkennen konnten. //pip

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GZ 08/24

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