Die Bayerische Brauwirtschaft schäumt: Die seit 2004 erhobene Biersteuer ist verfassungswidrig, wird aber nicht zurückerstattet. (Foto: pixabay.com)
Die Bayerische Brauwirtschaft schäumt: Die seit 2004 erhobene Biersteuer ist verfassungswidrig, wird aber nicht zurückerstattet. (Foto: pixabay.com)

Bayerns Brauer bitter enttäuscht

Das Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass die im Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen verfassungswidrig ist. Dennoch: Die Brauereien bekommen kein Geld zurück.

Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, wurde mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11. Dezember 2018 (Az. 2 BvL 5/11 und 2 BvL 4/11) die ab dem Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt. Trotzdem erhalten die Brauereien die in 15 Jahren zu viel entrichtete Biersteuer nicht zurück. Begründung: Das BVerfG hat die entsprechende Regelung im Haushaltsbegleitgesetz ungeachtet ihrer Verfassungswidrigkeit für die Vergangenheit für anwendbar erklärt.

Als Haushaltsbegleitgesetz wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz bezeichnet, das gemeinsam mit dem jährlichen Haushaltsgesetz und dem Haushaltsplan eingebracht wird und im Staatshaushalt eingeplante Änderungen an anderen Gesetzen vornimmt.

Der Bayerische Brauerbund e.V. hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das BverfG gegeben. Schwerwiegende Mängel im Gesetzgebungsverfahren und die Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses, der das unter der Bezeichnung „Koch-Steinbrück-Papier“ bekannt gewordene Gesetz zum stufenweisen Abbau von Subventionen erarbeitet hatte, werden als Gründe für die verfassungswidrige Biersteuererhöhung vom BVerfG genannt.

Brauerpräsident Georg Schneider bezeichnet die Entscheidung des BVerfG als Skandal: „Die Biersteuermengenstaffel ist eine über Jahrzehnte funktionierende Mittelstandskomponente, die durch einen ermäßigten Biersteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben von vielen kleinen und mittleren Brauereien sichert. Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück. Warum haben hunderte Brauereien 15 Jahre lang, Monat für Monat, gegen ihren erhöhten Biersteuerbescheid Beschwerde eingelegt? Nur, um am Ende Recht zu bekommen? Da wird das Wort Mittelstandsfreundlichkeit zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten!“

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann der Bundesfinanzhof, bei dem der Bayerische Brauerbund stellvertretend für die Branche mit einem Musterverfahren geklagt hat, alle dort anhängigen Klage- und Einspruchsverfahren abarbeiten und abschließen.

Der Bayerische Brauerbund teilt mit: „Die stille Hoffnung auf eine Rückerstattung der verfassungswidrig abgeführten Biersteuer in Millionenhöhe wurde mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung des BVerfG in der Brauwirtschaft von bitterer Enttäuschung abgelöst.“

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.