Minister Dr. Volker Wissing bei der Mitgliederversammlung des DWV
Minister Dr. Volker Wissing bei der Mitgliederversammlung des DWV

Weinbau bald UNESCO-Kulturerbe?

Bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbands e.V. (DWV) in Neustadt an der Weinstrasse regte der rheinland-pfälzische Weinbauminister Dr. Volker Wissing an, den Weinbau als immaterielles Kulturerbe der Menschheit der UNESCO schützen zu lassen. Diese Eintragung soll  die kulturelle Bedeutung des Weinbaus deutlich machen und das Kulturgut Wein zugleich gegen Angriffe der Anti-Alkohol-Lobby schützen.

„Wein prägt unser gesamtes Bundesland. Er prägt die Landschaft, die Traditionen sowie die Kultur unseres Landes. Rheinland-Pfalz ist Weinland Nr.1 und das größte Weinanbaugebiet in ganz Deutschland. Dies umfasst die vielen Winzerinnen und Winzer, die einmalige Kulturlandschaft rund um die Weinberge in den Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen. Auch die Weinstuben und Straußwirtschaften der Weinregionen sind einmalig. Die Weinkultur ist identitätsstiftend für ganz Rheinland-Pfalz – und damit ein schützenswertes Kulturgut“, sagte Wissing in Neustadt an der Weinstraße. DWV-Präsident Klaus Schneider begrüßt den Vorstoß des Ministers.

Bereits 2016 wurde die belgische Bierkultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen. Hieran könnte eine Eintragung der Weinkultur anknüpfen. Die Repräsentative Liste des immateriellen Weltkulturerbes enthält kulturelle Ausdrucksformen wie beispielsweise Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste.

Die Eintragung als immaterielles Kulturerbe verläuft als Bottom-up-Prozess, so dass nicht Behörden, sondern die Kulturtragenden – also die Weinerzeuger selbst – Anträge auf Eintragung in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes stellen können. Im Abstand von zwei Jahren findet ein Auswahlverfahren statt. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl treffen, prüft d  ie Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelt sie dann an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das nächste Antragsverfahren findet im Jahr 2019 statt. Im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 72 Kulturformen. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. (hk)

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen