Weinbau: 61 minus 3?

Das Europäische Parlament hat am 13. Januar 2009nach der sogenannten zweiten Lesung die neue EU-Pestizidpolitik verabschiedet. Das Paket besteht aus einer Verordnung zurZulassung von Pestiziden und einer Richtlinie zu deren nachhaltigem Einsatz. Die Auswirkungen speziell für den Weinbau zeichnen sich als weniger gravierend ab, als zunächst befürchtet.

Dr. Friedrich Louis (DLR Rheinpfalz, Neustadt) bezeichnete die Entscheidung des EU-Parlamentes auf den Pfälzischen Weinbautagen als "vorläufig endgültig". Bevor die Pflanzenschutznovelle dann tatsächlich in Kraft tritt, kann es laut Dr. Waltraut Pallutt vom Julius-Kühn-Institut (Kleinmachnow) noch zu Korrekturen kommen. Ein Gesetzesbeschluss Mitte 2009 erscheine ihr realistisch, 18 Monate danach trete die Verordnung dann in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

Wurde nach der 1. Lesung im EU-Parlament noch Schlimmes befürchtet, so zeichnet sich nach dem jetzt im Anschluss an die 2. Lesung gefassten Beschluss ab, dass im Weinbau drei (der insgesamt 61) Wirkstoffe betroffen sind, sprich wegfallen müssen: Glufosinat (Basta), Mancozeb (Dithane Ultra) und Quinoxyfen (Vento Power). "Damit ist der Weinbau im Moment einigermaßen abgesichert", unterstrich Dr. Pallutt. Gleichwohl soll das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden aus der Luft generell verboten sein, Ausnahmegenehmigungen sind allerdings möglich. Dementsprechende Anträge seien frühzeitig an die Behörden zu richten, hieß es vonseiten des EU-Parlamentes.

"Mit der Novelle soll die Handhabung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene harmonisiert und die Risiken beim Einsatz minimiert werden. Damit machen wir einen großen Schritt zu mehr Gemeinsamkeit im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz", kommentiert EP-Berichterstatterin Christa Klaß (CDU). Dabei müssen die einzelnen Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erlassen, in denen ihre quantitativen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden. web

ddw 07/24 vom 4. April 2024

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