Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 vom 23. Januar 2009 ist nunmehr die Veröffentlichung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes erfolgt. Das Gesetz ist am 24. Januar 2009 in Kraft getreten.
Mit dieser Weingesetzänderung werden die Vorschriften über das nationale Stützungsprogramm gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 in das Weingesetz aufgenommen und schaffen damit die Rechtsgrundlage zur Durchführung der im Stützungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen. Die Unterstützung der Verwendung von RTK für 1 Jahr im Umfang von maximal 4 Mio. Euro und die zentrale Absatzförderung auf Drittlandsmärkten während fünf Jahren mit einem Finanzvolumen von jährlich 1 Million Euro sind die Maßnahmen des Bundes.
Programmteile der Länder sehen die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, eine Absatzförderung zugunsten von Weinen aus den Anbaugebieten der jeweiligen Länder, eine Förderung von Investitionen und von Ernteversicherungen vor. Bl