Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) hat im Rahmen von Onlinekonferenzen mit dem Bundesministerium und den europäischen Dachverbänden Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise gefordert.
Zusammengefasst wurden folgende Maßnahmen gefordert:
- Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem nationalen Stützungsprogramm
Alle Fördermittel der EU, die in 2020 nicht ausgeschöpft werden, sollten in 2021 bzw. Folgejahren zur Verfügung stehen, so die Forderung des DWV. Die Gelder sollten nicht nach Brüssel zurückfließen.
- Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung von Neuanpflanzungsrechten
Der DWV fordert eine Flexibilisierung bei der Ausübung der Pflanzrechte – Etwa eine Verlängerung der 3Jahres-Pflanzfrist um ein Jahr. Pflanzungen könnten dann statt in 2020 in 2021 vorgenommen werden.
- Marktstabilisierende Krisenmaßnahmen durch die EU
Grundsätzlich, so der DWV, sollten Krisenmaßnahmen aus einem EU-Fonds bezahlt werden, es sollten keine Gelder aus dem NSP zur Finanzierung der Krisenmaßnahmen verwendet werden. Folgende Krisenmaßnahmen sind möglich:
- Krisendestillation:
Der DWV weist darauf hin, dass ertragsreduzierende Maßnahmen und insbesondere eine Entscheidung über eine mögliche Krisendestillation zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht getroffen werden kann, da es noch zu früh in der Vegetationsperiode sei (Spätfröste sind noch möglich) und noch kein klares Bild von der aktuellen Marktentwicklung vorliege.
- Absenkung der Hektarerträge
Ein Modell, bei dem gegen Prämienzahlung (zwangsweise) die Erträge reduziert werden, sollte von Deutschland im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft entwickelt und auf europäischer Ebene durchgesetzt werden, so der Vorschlag des DWV.
- Grüne Lese:
Auf europäischer Ebene werde auch die Grüne Lese als mögliche Krisenmaßnahme diskutiert. Einige Dachverbände haben hier gefordert vorübergehend die Definition zu ändern, so dass die Grüne Lese auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr für reife Trauben durchgeführt werden kann. Problem ist laut DWV, dass die Grüne Lese derzeit nicht Bestandteil des NSP in den Ländern ist und daher, eine Änderung des NSP erst wieder Ende Juni möglich ist. Das wäre zu spät für eine grüne Lese. Zudem ist die Durchführung eine Grüne Lese finanziell weniger attraktiv.
- Ausnahmeregeln im Weingesetz
Der DWV schlägt den Einbau von Ausnahmetatbeständen vor, von denen in zukünftigen Krisensituationen Gebrauch gemacht werden könnte.
Beispiel: Ausnahmetatbestand, der eine Umgestaltung oder Vereinfachung der Qualitätsweinprüfung im Krisenfall zulässt, wenn keine systematische Prüfung möglich ist.
Ergebnisse der Diskussion:
Das Bundeministerium ist für die meisten Forderungen grundsätzlich offen, diese Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen. Bezüglich der Flexibilisierung der Auszahlungen auf Länderebene ist der Bund bereit ggf. zu koordinieren bzw. zu unterstützen.
Detaillierte Informationen zu den Forderungen und den aktuellen Problemen sowie der Ergebnislage finden Sie in der beigefügten PDF. -jb-