Strafverfahren gegen Winzer (Bild: fotolia/GaToR-GFX)
Strafverfahren gegen Winzer (Bild: fotolia/GaToR-GFX)

Strafverfahren eingeleitet

Im vergangenen Jahr wurden 146 Strafverfahren gegen Winzer und Weinbaubetriebe eröffnet, die Flaschenweine an der Steuer vorbei verkauft haben. Die seit dem Jahr 2012 laufenden Ermittlungen wurden 2016 ausgeweitet.

Wie das Finanzamt Trier am 8. Februar bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz 2016 mitteilte, führten Durchsuchungen von Zulieferbetrieben, bei denen Korken, Verschlüsse, Flaschen und Etiketten im Zuge des sogenannten »Rechnungssplittings« erworben wurden, zu weiteren Ermittlungsansätzen.

Die beschuldigten Winzer hatten bei Zulieferbetrieben Korken und andere Verschlüsse sowie Flaschen und Etiketten gekauft; dabei wurde aber nur ein Teil gegen Rechnung bezogen, der Rest ging an der Steuer vorbei. Der Wein mit dem »schwarz« erworbenen Material wurde dann auch verkauft, ohne die dafür anfallenden Steuern zu zahlen.

Nach Angaben des Finanzamtes wurden insgesamt 58 Verfahren gegen Nachzahlung der Steuern, einschließlich Zinsen, meist mit zusätzlichen Auflagenzahlungen abgeschlossen. Die übrigen 88 Verfahren liefen zum Jahresende 2016 noch.

Die rechtskräftig verhängten Geldstrafen belaufen sich laut Finanzamt bisher auf 318.500 Euro; die Summe der hinterzogenen Steuern auf 5,4 Millionen Euro. In einem Fall habe ein Winzer rund eine Million Euro nachzahlen müssen und sei zudem zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Das Finanzamt geht davon aus, dass in diesem Jahr aufgrund der vorliegenden Beweismittel noch etliche Verfahren hinzukommen werden. Die Beamten wiesen darauf hin, dass für Winzer nach wie vor die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bestehe. -AgE/hk-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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